@erik-e sagte:
Fällt eigentlich die im Rahmen einer Pauschalreise gebuchte Reiseversicherung (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall usw.) eigentlich auch unter die erstattungsfähigen Kosten?
Das ist aus Erfahrung in der Vergangenheit Auslegungssache. Sollte es sich um eine reine Reiserücktrittskostenversicherung handeln, also nicht zusätzlich noch Leistungen enthalten, die während der Reise genutzt werden können (wie eine Auslandsreisekrankenversicherung zum Beispiel) , dann wurde das damals abgelehnt. Die Begründung dazu war, dass die Versicherung ja ab dem Tag der Buchung gültig ist. Zwischen der Reisebuchung und der Insolvenz war diese ja nutzbar.