Mein Rückflug von Delhi nach München wurde storniert. Die Airline konnte mir am ursprünglich gebuchten Rückflugtag keinen Alternativflug anbieten, so dass ich auf einen Tag später umgebucht wurde. Die Airline will mir die zusätzlich entstandenen Kosten für Hotel etc. erstatten. Habe ich trotzdem zusätzlich noch Anspruch auf die Aufwandsentschädigung i. H. v. 600 €?
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1255544559000
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geschrieben 1255545393000
Noch eine Frage: Gibt es einen Anhaltspunkt, bis zu welcher Höhe mir die Airline die nun zusätzlich notwendig gewordene Hotelübernachtung erstatten muss?
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geschrieben 1255546310000
Hallo jemen,
du meinst sicherlich die Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004, die für Fernstrecken bei 600 € liegt ?
Dazu müßten allerdings folgende Punkte erfüllt sein:
1. Es handelt sich um eine Fluggesellschaft, die in der EU zuhause ist bzw. bei Hinflügen von einem Flughafen in der EU startet. Rückflüge von Airlines außerhalb der EU, z.B. mit Air India, fallen nicht unter diese Regelung.
2. Der stornierte Flug müßte innerhalb einer Zeitspanne von 14 Tagen nach der mitgeteilten Stornierung durchgeführt werden.
Wenn einer der Punkte nicht zutrifft, ist die Airline, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, zur Hilfestellung bei Umbuchung der Flüge und die mit der Stornierung zusammenhängenden Kosten verpflichtet.
Wegen des Hotelzimmerpreises gibt es bei den Airlines meistens einen Tages-Höchstsatz.
Den kannst Du dort vor der Hotelbuchung erfragen, ... bis zu welcher Höhe wird das Zimmer von Ihnen übernommen ... um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dabei gibt es je nach Buchungsklasse sicherlich Unterschiede.
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1255548024000
Danke für deine Antwort. Das heisst im Klartext, dass ich die Entschädigung nicht bekomme, da der Flug erst in 4 Monaten ist. Die Airline kann also jederzeit ohne Angabe von Gründen einen Flug stornieren, wenn ich das aber mache, habe ich entsprechende Stornokosten zu tragen.
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geschrieben 1255553127000
Ob sich Ansprüche wegen Vertragsverletzung BGB daraus ableiten lassen, müßte Dir ein Fachmann wie Fachanwalt für Reiserecht erläutern.
Es ist aber doch so, daß mit der Kostenübernahme des Hotels bei Deinem Einverständnis zur Flugtagverschiebung zunächst kein Nachteil für Dich entsteht.
Und wenn das jetzt nicht in Deinem Sinne ist, kannst Du auch noch verlangen, daß man dich am gebuchten Flugtag nach Hause bringt. Dazu müßtest Du der Airline Vorschläge unterbreiten: Welcher Alternativflug paßt?
Auch ggf. andere Fluglinie. Das ist wiederum Verhandlungssache. Und wenn die Airline trotz
relativ eindeutiger Rechtslage (Fixtermin, falls deutsches Recht) nicht kooperativ ist, dann bleibt Dir tatsächlich nur der Rechtsweg. Ob es sich rechnet ...
Gruß privacy
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geschrieben 1255554708000
Danke für die Infos. Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, aber keine Lust, nur wegen ein paar € hin oder her einen Anwalt zu beauftragen. Einen tatsächlichen finanziellen Schaden habe ich ja nicht. Hoffentlich zahlen sie mir einen ausreichenden Betrag für ein gutes Hotel in Delhi , denn dann werde ich mir nach einer sicher anstrengenden Rundreise einen zusätzlichen, hoffentlich erholsamen Tag in Delhi auf Kosten der Airline machen.
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geschrieben 1255719620000
Hallo,
auf diesem Weg suche ich mitleidende, die mitgeflogen sind mit dem Flug DE1037 von Condor am 27.09.2009
Ich habe den Vorfall bei Condor gemeldet, doch die meinen, dass derFlug bloß eine Verspätung (>12 Std.) hatte und deswegen ich keineSchadenersatzansprüche geltend machen kann. Ich kannaber mich gut erinnern,dass im Flughafen mehr Mals wiederholt wurde,dass der Flug gecancelt ist. Deswegen suche ich Leute die es bestätigenkönnen oder sogar ein Beweis dafür haben.
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geschrieben 1255778165000
Teilweise kannst Du die Frage selbst beantworten: Hat es neue Bordkarten gegeben und sind auf der neuen Bordkarte andere Flugnummern als der ursprüngliche Flug sie hatte. Da hast Du dann ein erstes Indiz. Neue Flugnummer ist eher keine Verspätung, sondern Stornierung.
Darüberhinaus ist die Frage noch nicht abschließend geklärt, wann eine Verspätung einer Stornierung gleichzusetzen ist. Das Thema wird zur Zeit vor dem EU-Gerichtshof erörtert
und später entschieden.
Gegenüber der Airline erklären, daß man die Begründung nicht akzeptiert und die Sache bis zur Entscheidung des EuGH zum Thema "Abgrenzung zwischen Annullierung /Verspätung eines Fluges" ruhen läßt, die Ansprüche aber zunächst aufrechthält.
Gruß privacy
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geschrieben 1255794486000
privacy
Ähnliches ist uns vor einigen Jahren bei einer Zwischenlandung in Sharjah passiert. Durch technischen Defekt des Fliegers knapp 17, anstelle 1 Stunde Zwischenstopp.
Es wurden keine neuen Bordkarten ausgegeben, auf der Anzeige beim Boarding war keine Flugnummer etc., Bordkarten wurden beim Boarding nicht kontrolliert.
Im Videotext hier in D war der ursprüngliche Flug SHJ - FRA als "Cancelled" angezeigt, der Flug mit tatsächlicher Ankunft am nächsten Tag mit 17 Std. Delay in FRA im Videotext "sicherheitshalber" gar nicht angezeigt.
Condor wusste schon warum!
Gruss Bernhard
Edit: Bzgl. des endgültigen Urteils des EuGH habe ich übrigens exakt nach Deinem letzten Absatz gehandelt.
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1256212863000
Reisepreisminderung bei Flugverspätungen?
Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage an Euch?
Wer kennt sich im Reiserecht (Flugverspätungen) aus? Habe nämlich mit Reiseveranstalter und Fluggesellschaft ärger!
Habe mit meiner 6-jährigen Tochter am 25. Juli bis 01. August 1 Woche Urlaub in der Türkei verbracht! Am 25. Juli wäre unser planmäßiger Abflug von Salzburg aus nach Antalya gewesen. Die Maschine hatte wegen eines technischen Defekts Verspätung. Wir wurden halbstündlich immer wieder vertröstet. Letztendlich wurden wir per Bustransfair nach Linz gefahren, da die zweite angeforderte Maschine (auch wegen technischen Defekt) von Antalya aus nicht mehr starten konnte und somit in Salzburg keine Start- und Landeerlaubnis mehr bekam. Unser Abflug wäre von Salzburg um 19.00 Uhr gewesen, letztendlich sind wir von Linz am 26. Juli um 02.45 Uhr endlich gestartet. Wir haben durch die 7 1/2 stündige Verspätung eine Hotelübernachtung sowie das Abendessen verloren. Man hatte im Hotel auf uns gewartet. Außerdem hatten wir auch keine Nachtruhe. In unserem Hotel sind wir dann am 26. Juli um 07.30 Uhr eingecheckt. Von der Fluggesellschaft habe ich 30 € Entschädigung bekommen, das war alles.
Habe mich auch diesbezüglich beim Verbraucherschutz in München erkundigt, die haben mir gesagt, daß ich mehr einfordern kann. Was ich auch dann schriftlich bei der Reisegesellschaft und Fluggesellschaft gemacht habe. Bis jetzt haben die mir auf meine Schreiben nicht geantwortet (habe denen eine Frist bis zum 15. Oktober gesetzt); mir wurden nur die 30 € von der Fluggesellschaft auf mein Konto überwiesen, ohne jeglicher Begründung zu meinem letzten Schriftverkehr!
Was kann ich jetzt noch tun? Steht mir überhaupt eine Reisepreisminderung bzw. ein höherer Schadensersatz zu?
Bin um jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße
Michi