• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1256224855000

    Hallo Michi,

    womit hat der Verbraucherschutz seine Ansicht begründet? Hat man Dir gesagt, nach Par. XY der Verordnung ZV kannst Du das und das noch fordern? Will fragen: War das präzise und begründet oder mehr so eine Bemerkung aus dem Bauch heraus und ohne für Dich erkennbaren Hintergrund?

    Wenn Du hier im Thread nur 1 Seite zurückgehst, da gibt es schon eine Erläuterung zwischen Verspätung und Annullierung eines Fluges. In der Tat hat die Airline ihre Leistung erbracht, wenn auch mit Unannehmlichkeiten. Und bei einer Verspätung gibt es "nur" Verpflegung und 2 Telefonate kostenfrei. Das dürfte also mit den 30 Euro abgedeckt sein.

    Die einzige Möglichkeit wäre noch zu prüfen, ob Du über die Fluggastverordnung 261/2004 Flugstorno Ansprüche hast. Schau mal unter schlichtungsstelle mobilitaet oder eu-claim. Da die Airline aber innerhalb von wenigen Stunden einen Ersatzflug organisiert hat, gibt es vermutlich nur 50% der Ausgleichszahlungen gem. Staffel.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • michl 2
    Dabei seit: 1250553600000
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    geschrieben 1256287545000

    Alles zum Thema Flugverspätung

    Hallo privacy,

    danke für Deine rasche Antwort. Ich kann Dir folgendes so berichten, was ich schon unternommen hab:

    Der Verbraucherschutz hat mir nicht mit Paragraphen seine Ansicht begründet; er hat mir folgende Argumente so detailliert aufgeführt:

    - das die Fluggesellschaft gegenüber den Passagieren verplichtet sei, einen technischen Defekt zu erörtern.

    - meine Tochter und ich durch die Verspätung die verlorene Hotelübernachtung sowie das Abendessen beim Reiseveranstalter einfordern können;

    - durch die Verspätung (7 1/2 Stunden) keine Nachtruhe hatten, somit für uns erhebliche Beeinträchtigungen am nächsten Tag entstanden sind (Nachtruhe-Nachholung). Uns somit ein weiterer Urlaubstag verloren ging. (Einforderung beim Reiseveranstalter)!

    Bei EU-Claim hab ich schon nachgeschaut und meine Informationen des Abflugtages v. 25. Juli genannt. Laut EU-Claim hätte ich einen möglichen Anspruch von 400,-- €/pro Passagier. Diese Ausgleichsleistung gilt, wenn die Fluggesellschaft sich nicht im Recht berufen kann auf einen "außergewöhnlichen" Umstand. EU-Claim kann leider meine Forderung nicht bearbeiten, da die Fluggesellschaft keine entsprechende Vertretung in den Ländern, in denen EU-Claim zur Zeit aktiv ist, hat. Bei der EC-Verordnung 261/2004 hab ich mich noch nicht Schlau gemacht! Werd ich jetzt aber gleich mal nachschauen!

    Viele Grüße

    Michi

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1256293348000

    Hallo Michi,

    nach neuester Rechtssprechung kann bei Flügen aus der EU der Gerichtsstand wahlweise

    auch am Abflugort liegen. In Eurem Fall also Österreich, also Salzburg als ursprünglicher

    Flughafen. Mag sein, daß EU-Claim dort noch nicht aktiv ist. Oder dachte man, eine Klage wäre in der Türkei erforderlich?

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • michl 2
    Dabei seit: 1250553600000
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    geschrieben 1256298803000

    Hallo privacy,

    nein von Klage war noch keine Rede;

    Als dieses Theater am 25. Juli losging, hatten uns die Damen von der Fluggesellschaft patzig und unfreundlich abgefertigt, aber uns zugesagt, daß wir sofort nach unserem Urlaub uns an unser Reisebüro wenden sollen, um eine Beschwerde zu machen und wir bekämen auf jedenfall eine Entschädigung zurück. Das habe ich auch getan. Was mich von der Reisegesellschaft sehr ärgert und wirklich erstaunt, ist, daß die nicht mal geantwortet haben, daß mein Schreiben bei denen eingegangen ist! Das Ganze hat mich auch bis jetzt wirklich sehr viel Zeit und Mühe gekostet! Ich denk mir dann, mach ich weiter, oder lasse ich es einfach! Denn mit den ganzen Paragraphen, Reiserecht und trockenen Texten, kenn ich mich leider überhaupt nicht aus. Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten und will das auch gar nicht. Ich finde es nur schäbig von der Reisegesellschaft, daß die keine Antwort gegeben haben und auch mein Reisebüro sich hierfür nicht wirklich eingesetzt hat. Der Verbraucherschutz hat mir nämlich auch gesagt, warum ich mich als Fluggast mit der Flugesellschaft bzw. Reisegesellschaft abärgern muß, obwohl dies Zuständigkeit des Reisebüros wäre!

    Ich hab da wahrscheinlich überhaupt keine Change mehr, noch mehr zu bekommen, als die bis jetzt 30 € von der Fluggesellschaft!

    Naja, kann man nichts machen. Ich werd auf jedenfall, bei meiner nächsten Urlaubsplanung darauf achten, daß ich mit einer anderen Flugesellschaft bzw. einen anderen Reiseveranstalter nehme! Ich bin auch schon von Pontius zu Pilatus gerannt und hab Erkundigungen eingeholt, aber viele sagen, gegen eine Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter kommt man schwer ran! Die wimmeln einen ab mit Paragraphen und vieles mehr und dazu kenn ich mich zu wenig aus!

    Viele Grüße Michi

  • michl 2
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    geschrieben 1256551019000

    Hallo privacy,

    möchte mich bei Dir für Deine Hilfe zu meinem Thema bedanken. Ich hab mir das ganze übers Wochenende nochmals durch den Kopf gehen lassen und bin zu dem Entschluß gekommen, daß ich nichts mehr unternehmen werde, da ich weder bei der Fluggesellschaft noch beim Reiseveranstalter in meinem Fall eine Change habe. Akzeptiere jetzt die 30 € von der Airline und will mich auch nicht mehr ärgern!

    Wünsch Dir noch einen schönen Tag und vielen Dank nochmals!

    Viele Grüße Michi

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1258650955000

    Viele Anfragen in diesem Thread bezogen sich auf Flugverspätungen - und ab wieviel Stunden Verzögerung dies mit einer Flug-Annullierung gleichzusetzen sei.

    Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Flugreisenden in diesem Punkt jetzt deutlich verbessert und urteilte, dass bereits ab einer Flugverspätung von

    3 Stunden an Ausgleichszahlungen, je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Voraussetzungen und

    Details auch hier in diesem HC-Thread

    Viele Grüße privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Ginger2
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    geschrieben 1259748296000

    Hallo, ich fliege morgen nach Ägypten, gebucht über Oft-Reisen( und mit Fluglinie Condor). Wohne in Bonn, aber Oft-reisen bot Abflug ab Köln nicht an. Also fliege ich von und nach Frankfurt, was bei den ursprünglich angegebenen Flugzeiten auch kein Problem war, da ich das locker per Zug jeweils geschafft hätte. Für den Rückflug hat sich nun eine Änderung im Ankunftszeitpunkt in Frankfurt ergeben (22.00 Uhr statt wie ursprünglich angegeben 20.00 Uhr). Wenn der Flieger pünktlich ist, ist es auch dann noch kein Problem, den letzten Zug nach Siegburg/Bonn zu kriegen (geht um 23.30 Uhr). Wenn der Flieger aber an dem Tag Verspätung hat, "strande" ich in Frankfurt. Habe ich dann Anspruch darauf, wegen der Verspätung ein Hotelzimnmer in Frankfurt bezahlt zu bekommen und wenn ja, von wem: von Oft-reisen oder Condor?

    Gruß

    Rebekka

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1259829591000

    Hallo Rebekka,

    bei Flug-Pauschalreisen sind die Flugzeiten normalerweise unverbindlich. Lediglich größere Veränderungen ( frühmorgens zu spätabends beispielsweise ) wurden von einzelnen Gerichten schon mal als Reisemangel eingestuft. Besonders, wenn es sich um Kurzreisen handelte und der Zuschnitt der Reise dadurch eingeschränkt war. Bei Dir ist das aber trotz der Änderung eher nicht der Fall.

    Daher wirst Du bei einer evtl. Verspätung bei der Rückkehr kaum Chancen haben, die zusätzlichen Übernachtungskosten erstattet zu bekommen. Wenn überhaupt, dann als Kulanz in einer nachträglichen Eingabe an den Veranstalter.

    Anders sieht es aus, wenn das Flugzeug mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Frankfurt landen würde. Und es sich um eine Airline der EU, wie bei Dir Condor, handelt, die von einem Nicht-EU-Flughafen startet.  Der Anspruch besteht dann im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 und der jüngsten Entscheidung des EU-Gerichtshofs allerdings direkt gegenüber der Fluggesellschaft.

    Wünsche Dir eine pünktliche Rückkehr. Zuvor einen schönen Urlaub.

    Gruß privacy

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  • Lugansk
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    geschrieben 1261013769000

    Hallo michl 2!

    Anspruch auf ein Abendessen hast Du nicht, wenn es im Flugzeug etwas zu essen gab.

  • michl 2
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    geschrieben 1261470691000

    Hallo Lugansk!

    Wir haben auf diesem Flug um 3.30 Uhr einen ekelhaften Nudelsalat bekommen; was geschmeckt hat , war die Semmel! Hab für mich persönlich dieses Thema abgeschrieben. Für meine nächste Urlaubsplanung werde ich darauf achten, nicht mehr mit dieser Fluggesellschaft zu fliegen.

    Noch einen schönen Tag für Dich!

    Viele Grüße Michi

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