Hallo Michi,
womit hat der Verbraucherschutz seine Ansicht begründet? Hat man Dir gesagt, nach Par. XY der Verordnung ZV kannst Du das und das noch fordern? Will fragen: War das präzise und begründet oder mehr so eine Bemerkung aus dem Bauch heraus und ohne für Dich erkennbaren Hintergrund?
Wenn Du hier im Thread nur 1 Seite zurückgehst, da gibt es schon eine Erläuterung zwischen Verspätung und Annullierung eines Fluges. In der Tat hat die Airline ihre Leistung erbracht, wenn auch mit Unannehmlichkeiten. Und bei einer Verspätung gibt es "nur" Verpflegung und 2 Telefonate kostenfrei. Das dürfte also mit den 30 Euro abgedeckt sein.
Die einzige Möglichkeit wäre noch zu prüfen, ob Du über die Fluggastverordnung 261/2004 Flugstorno Ansprüche hast. Schau mal unter schlichtungsstelle mobilitaet oder eu-claim. Da die Airline aber innerhalb von wenigen Stunden einen Ersatzflug organisiert hat, gibt es vermutlich nur 50% der Ausgleichszahlungen gem. Staffel.
Gruß privacy