• Ginger2
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    geschrieben 1261564921000

    Hallo privacy, möchte mich bedanken für deine Antwort auf meine Frage zur Übernahme von Kosten einer Hotelübernachtung bei Flugverspätung. Kurze Rückmeldung: mein Flieger ist super-superpünktlich gelandet und ich bin gut und sicher noch am selben Abend nach Hause gekommen - da hatte ich mir meine Sorgen also ganz umsonst gemacht. Hatte aber die Tel-Nr von etlichen Hotels in Frankfurt in der Tasche dabei:-) 

  • dave2001
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    geschrieben 1263141247000

    Auch wenns schon hundertmal gefragt wurde habe den richtigen Thread nicht gefunden.

    Was passiert denn nun bei einer Flugabsage durch die Airline ?

    Ich habe für Februar einen Flug mit der Swissair von Frankfurt über Zürich nach Mombasa gebucht. Es ist keine Pauschalreise Flüge und Ferienhaus sind unabhängig voneinander gebucht. Bekomme ich beispielsweise den tägl. Mietpeis für das Ferienhaus ersetzt wenn der Flug erst 1 oder 2 tage später stattfindet und werde ich in einem Hotel einquartiert?

    Danke.

    Gruß David

    Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !
  • privacy
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    geschrieben 1263157122000

    Hallo David,

    es gibt verschiedene Variationen:

    1. Wenn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Änderung der Flug innerhalb 14 Tagen stattfindet, steht Dir eine Ausgleichszahlung, wegen der Flugstrecke vermutlich von 600 Euro pro Person, zu.

    2. Wird die Änderung vor diesem Zeitpunkt bekanntgegeben, hat der Fluggast, ebenfalls nach EU-Verordnung - das Recht

    - den Flug kostenfrei zu stornieren oder

    - die Airline aufzufordern, beim Suchen einer Alternative Unterstürzung zu leisten. Um den Flug zum ursprünglichen Termin wahrnehmen zu können, kann sowohl eine Umbuchung auf andere Flüge oder einen anderen Abflughafen bzw. Zielflughafen, andere Flugroute oder sogar auf eine andere Airline verlangt werden. Die Kosten hierfür hat die Airline zu übernehmen.

    Es macht also Sinn, soweit möglich, der Airline schon gleich Alternativvorschläge - schriftlich - zu unterbreiten. Auch die Übernahme zusätzlich entstehender Kosten wie Hotel/Ferienhaus oder Fahrtkosten (Mietwagen, Taxi etc.) , die mit der Änderung bzw. dem einseitigen Vertragsbruch der Airline in Verbindung stehen, sollten besser vor dem Flug abgestimmt

    werden. Dabei ist stets angemessen vorzugehen, um die Kosten im Rahmen zu halten.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • dave2001
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1263157600000

    Hallo privacy,

    vielen Dank für die informative Antwort !

    Gruß David

    Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !
  • huetti1505
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    geschrieben 1263395359000

    Hallo,

    wir sind am Montag mit acht Stunden Verspätung aus Puerto Plata zurück gekommen. Am Flughafen gab es einen Verpflegungsgutschein der Air Berlin über 12 € pro Person. Dieser Gutschein konnte an einem Burger Shop im Flughafen eingelöst werden, alle anderen Bars und Restaurants haben den Gutschein nicht angenommen.

    Wie viel Entschädigung steht uns für die Verspätung zu?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Nur wer vom Weg abkommt kann neue Wege entdecken.
  • privacy
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    geschrieben 1263396986000

    Entscheidend ist der Verspätungsgrund. Was sagt(e) die Airline, welche Informationen gibt es sonst noch zu der Verspätung? Bei einer entschädigungspflichtigen Verspätung geht es bei einem Langstreckenflug ab Drittland mit EU-Airline um 600 Euro pro Person. Mehr Informationen hier.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • huetti1505
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    geschrieben 1263471411000

    Die Air Berlin hatte folgende Begründung: Die Maschine, mit der wir fliegen sollten, kam mit einem Tag Verspätung in Puerto Plata an. Also brauchte die Crew natürlich erst Mal eine Pause bevor sie mit uns zurück fliegen konnte. Haben wir in diesem Fall überhaupt Anspruch?

    Nur wer vom Weg abkommt kann neue Wege entdecken.
  • mkfpa
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    geschrieben 1263472210000

    Das kommt darauf an warum die Maschine einen Tag verspaetet ankam. Wenn der Abflughafen wegen z.B. schlechtem Wetter gesperrt war muessen sie vermutlich nichts bezahlen. Wenn es aber z.B. wegen einem technischen Defekt am Flieger war schon.

  • privacy
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    geschrieben 1263472363000

    Gehört zum Pflichtprogramm einer Airline und liegt in deren Verantwortung, Personal richtig zu disponieren. Es ist ja auch nicht zulässig, mit der gleichen Crew sofort einen Rückflug nach einem Fernflug vorzunehmen. Von daher ist die Argumentation nicht stimmig. Das wäre ja toll, wenn zwischen Ankunft und Abflug die Passagiere warten, bis die Crew wieder einsatzbereit ist. ;)  

    Nun ist es aber so, daß Richter das durchaus unterschiedlich sehen können. Eine arabische Airline wurde entsprechend zu Zahlungen verurteilt, weil sie keine Ersatzcrew in Hamburg bereithielten. Obwohl sie hier mehrere Airports in Deutschland anfliegen. Az. 21 U 23/07

    Befürchte, daß sich das Problem nicht ohne größere Umstände klären läßt.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • huetti1505
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    geschrieben 1263591867000

    Vielen Dank, privacy!

    Ich habe jetzt an die Air Berlin geschrieben und eine Entschädigung gefordert. Warten wir das Ergebnis mal ab...

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