• Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1265705068000

    Hallo!

    Folgender Sachverhalt:

    Wir haben eine Pauschalreise gebucht (1 Woche Mallorca) und haben nun die Tickets erhalten (es geht in drei Wochen los).

    Die Flugzeiten auf den Tickets sind wie bei Buchung angegeben.

    Nun habe ich aber im Fugplan der Airline (und auch in der Flugplanangabe des Flughafens) schon vor Tagen gesehen, dass dieser Flug (gleicher Tag/gleiche Flugnummer wie auf unseren Tickets) anstatt um 20.25 Uhr bereits um 9.05 Uhr morgens zurückgeht (somit ca. 11 Stunden früher). Nun habe ich gelesen, dass bei „Kurzreisen“ es sich in diesem Fall um einen Mangel handeln soll, da der letzte Urlaubstag ja komplett ausfällt (z.B. AG Hannover vom 20.11.2008).

    Bis jetzt hat man uns über diese Flugzeitänderung noch nicht informiert (denke das kommt noch).

    Was können wir tun bzw. können wir überhaupt etwas tun?

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1265892218000

    Hallo,

    jetzt muss ich doch auch mal ´ne Frage stellen ;)

     

    Rückflug aus Kuba, Varadero nach TXL mit AB sollte am Fr. 29.01.2010 um 17:30 sein.

     

    Bei Ankunft am Flughafen wurde uns, ca. 15 Personen welche alle nur Flug gebucht hatten, mitgeteilt: Heute nicht, sondern morgen erst.

    Transfer in ein Hotel mit AI-Anspruch (Bändchen) wurde organisiert. (gracias Ignacio)

    Hotel war ok. Getränke auch, Essen naja, sehr kanadisch :D

     

    Am nächsten Tag, Sa. 30.01.10, Abflug VRA,  Ankunft in Tegel Sonntag früh ca. 09:00 Uhr.

     

    Also etwa 24 Stunden später.

     

    Jetzt werden einige sagen: Freu dich doch juanito, hattest 1 Tag mehr in Kuba!

     

    Der Captain gab an, dass es ein technischer Defekt gewesen wäre.

    Ich weiss natürlich, dass Tegel "verschneit" war und einige Flüge ausfielen.

     

    Meine Frage: Kann ich mit Recht eine Entschädigung erwarten?

     

    Danke

     

    juanito

     

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Gisela_Sch
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    Beiträge: 27
    geschrieben 1266148568000

    Ich verstehe hier etwas nicht in den Beiträgen, besonders in dem, was du schreibst, privacy. Welche Flugzeitenänderungen sind durch die AGBs gedeckt und welche nicht? Ok, bei Linienflug nicht gedeckt und bei Pauschalreise gedeckt. Soweit ist es mir klar.

     

    Aber was ist z. B. mit einer Flugbuchung, die bei Condor direkt vorgenommen wurde und die in ihren AGBs von hinzunehmenden Flugzeitenänderungen sprechen? Ist Condor prinzipiell ein Charterflug oder nicht? Ich bin etwas ratlos, was die Kriterien für einen Charterflug bzw. Linienflug sind.

     

    Bei mir liegt aktuell der Fall aber noch anders:

     

    Ich habe über LTURfly, die jedoch nur als Vermittler auftreten, beim Veranstalter Tuifly einen Hin- und Rückflug gebucht (Gesamtbuchung). Keine Pauschalreise! Auf meiner Reisebestätigung steht Tuifly als "Reiseveranstalter". Der Hinflug ist mit Tuifly, der Rückflug mit Condor. In sämtlichen AGBs sind Flugzeitenänderungen vorbehalten. Nun ist der Rückflug um 6 1/2 Stunden vorverlegt worden.

     

    Kann ich nun

    a) den Flug kostenlos stornieren

    b) eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen?

     

    Um eine Pauschalreise kann es sich hier ja nicht handeln. Ist es ein Charterflug?Wo finde ich Quellen zu diesem Problem? Bisher habe ich nur Gerichtsurteile gefunden, die sich  auf Pauschalreisen beziehen.

     

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1266859355000

    Ich habe für Juni Flüge nach Venedig gebucht - morgens am Donnerstag hin und der Rückflug sollte am Dienstagabend gehen. Da eventuell eine weitere Person mitkommen möchte, habe ich heute geschaut, ob es überhaupt noch entsprechende Flüge gibt.

     

    Nun sehe ich, dass der Hinflug etwa 8 Stunden später startet, der Rückflug dafür 8 Stunden früher. Statt - wie gebucht - 8:55 - 10:40 / 18:25 - 20:00 sieht der aktuelle Zeitplan so aus:

    17:05 - 18:50 / 10:35 - 12:10

     

    Benachrichtigt wurde ich von der Airline noch nicht. Die Flugzeiten sind für mich so absolut inakzeptabel. Über ein oder zwei Stunden Zeitverschiebung hätte ich mich nicht aufgeregt, aber die Umkehrung von Morgen- auf Abendflug und umgekehrt geht gar nicht!

     

    Wie gehe ich hier am besten vor? Soll ich zunächst auf die Benachrichtigung der Airline warten oder gleich auf einer Umbuchung bestehen? Es gibt nämlich an anderen Tagen noch Flüge zu den gewünschten Uhrzeiten. Mir ist's gal, ob ich erst am Samstag hinfliege und entsprechend später zurück. Wichtig ist mir, dass ich frühmorgens fliege und abends zurück.

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1267013845000

    Jetzt ist es entschieden: Ab drei Stunden Verspätung gibt es Kohle. Der Bundesgerichtshof hat den Europäischen Gerichtshof bestätigt.  Das Ganze gilt allerdings nur, sofern die Europäische Fluggastverordnung greift, also wenn der Flug auf einem Flughafen innerhalb der EU angetreten wird, oder es sich um eine Airline eines Mitgliedlandes der EU handelt.

    .

     

    Lies mich      Und lies mich auch

     

     

    Gruß

     

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1267218312000

    Nachtrag:

    Ich habe die Airline per E-Mail kontaktiert und heute eine nette Antwort erhalten, in der man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigte. Gleichzeitig wurden wir kostenfrei auf die von mir gewünschten neuen Flüge umgebucht.

    Jetzt bin ich rundum zufrieden!

  • icanfly
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    geschrieben 1267359813000

    [size=14px][color=#ff0000]Angeblich wegen Fluglotsenstreik in Fankreich Flug Ryanair von Alicante nach Karlsruhe kurzfristig anulliert[/size][/color]

    [size=14px][color=#ff0000] [/size][/color]

    [size=14px][color=#ff0000][size=11px][color=#333333]25.2.fand sich eine relativ kleine Gruppe Reisender zum Abflug von Alicante nach Karlsruhe hilflos vor der angegebenen Boardingzeit vor den Bildschirmen ein. Kein Gate war angegeben. Die Auskunft des Infoschalters lautete: deutliche Verspätung. Die Abflugszeit wurde auf der Tafel von 17.40 auf 22.30 geändert. Gegen 20 Uhr wieder eine Änderung: annuliert! Keine Durchsage, keine Info![/size][/size][/color][/color]

    [size=14px][color=#ff0000][size=11px][color=#333333]Wieder aus dem Sicherheitsbereich heraus am Ryanairschalter zwei genervte Damen,  die das Reiserecht kopierten und gemeinsam mit einer Erklärung der Airline zur Streichung des Fluges wegen des Flugstreiks in Frankreich aushändigten. An einem weiteren Schalter ein mehr als unwilliger Spanier, der nur auf deutliche Nachfrage eine Umbuchung - zwei Tage später- durchführte. Weiteres könne er nicht tun- sei nicht seine Sache. Übel erging es älteren Gästen, die weder englisch noch spanisch sprachen- sie wurden gar nicht beachtet (wir halfen ihnen dann)[/size][/size][/color][/color]

    [size=14px][color=#ff0000][size=11px][color=#333333]27.2, dann der Rückflug in einer nicht ausgebuchten Maschine.[/size][/size][/color][/color]

    [size=14px][color=#ff0000][size=11px][color=#333333]Ich habe den Eindruck, dass der Streik missbraucht wurde, um einen unwirtschaftlichen Flug zu sparen- andere Flugverbindungen über Frankreich wurden am 25.2. abgewickelt.[/size][/size][/color][/color]

    [size=14px][color=#ff0000][size=11px][color=#333333]Transport- Hotel- Arbeitsvertretungs-und hohe Telefonkosten sind entstanden. Welche Rechte habe ich?[/size][/size][/color][/color]

    [size=14px][color=#ff0000][size=11px][color=#333333]Danke für die Antwort.[/size][/size][/color][/color]

  • dave2001
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    geschrieben 1267573977000

    Hallo,

     

    zwei Fragen:

     

    Hat man Anspruch auf eine Entschädigung wenn wegen man wegen des Lufthansastreikes den Zug nehmen musste ? Ticket wurde von Flug in Bahn umgetauscht.

     

    Gibt es eine Entschädigung wenn man wegen des Wetters einen Anschlußflug verpasst ( eine Buchung ) und dann statt einem Direktflug ( Zürich - Mombasa ) zwei mal zwischenlandet in Dubai/Nairobi, dadurch 12 Stunden später am Urlaubsort ankommt und die Koffer nicht da sind? Die bekamen wir mit einem Eigenaufwand von 35 €  weitere 10 Stunden später.

    Danke ! 

    Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !
  • jaci85
    Dabei seit: 1113091200000
    Beiträge: 379
    geschrieben 1268575783000

    Hallo,

     

    wir sind am 13.12.09 mit Thai Airways von Bangkok nach Frankfurt (TG 920) ganze 11 Std später abgeflogen. Statt Ortszeit 23:40 wurde es dann der 14.12 um 10:30.

    Es wurde nach 3 Std ein Day-Room Zimmer angeboten in einem 24Std Hotel,aber es gan in der Nacht dann weder Essen noch etwas zu trinken,was ich nach den vielen Std. ein Unding fand.

    Man entschuldigte sich damit, dass es ja nachts war und vieles schon geschlossen hatte.

    In Bangkok tobte selbst nachts noch der Bär.

    Weiter hieß es, dass man keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnte und man uns aber aus Kulanz einen Gutschein von Thai im Wert von 200 Dollar pro Person anbieten könne, der bis 2011 gültig wäre.

    Problem ist ja, dass Thai sich nicht an die Gesetze der EU halten muss,da der Sitz in Bangkok ist.

    Ich will diesen Gutschein aber nicht und würde gerne einen Scheck haben,wie kann man das einfordern und mit welchem Recht?

    Ist echt nicht einfach. Im 2. Brief stand wieder das selbe drin und man berief sich wieder auf den 1. Brief.

    Wäre nett, wenn da einer weiterhelfen könnte.

     

    Lieben Gruß

    Jacqueline

  • Olympias
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    geschrieben 1268649050000

    Hallo, ich habe auch eine Frage:

    Wir haben Pauschalreisen nach Griechenland gebucht (alltours).

    Nehmen wir an, genau an unserem Flugtag wäre ein Generalstreik und wegen Fluglotsenstreik in ganz Griechenland - oder auch "nur" Zielflughafen gehts nichts rein oder raus ....

    Versucht der Veranstalter einen dennoch irgendwie (1 Tag später z.B.) zum Hotel zu bringen?

    Wie sieht es mit Entschädigungen aus?

    Wenn die ganze Reise dadurch ins Wasser fällt - bekommt man den Reisepreis zurück?

    Weiss da jemand Bescheid?

    Oder hat man gar die Reise gezahlt - kann sie aus o.g. Gründen nicht antreten und das ist dann höhere Gewalt - eigene Gefahr und man bekommt nichts wieder?

    LG

    Anja

    Wagenden hilft das Glück. Virgil Aeneas
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