Ihr habt in jedem Fall die Möglichkeit, die Flüge kostenlos zu stornieren und den gesamten bezahlten Flugpreis zurück zu erhalten.
Viel mehr dürfte nicht drin sein; eine Airline kann durchaus auch aus wirtschaftlichen Gründen Flugstreichungen vornehmen. Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung ergibt sich nur, wenn die Airline die Streichung nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug bekanntgibt.
Gruß
Chris