• Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1717442806300 , zuletzt editiert von Ahotep

    @ goran

    FTI versucht Reisen die ab dem 6.6.24 starten, zu ermöglichen. Storniere nicht eigenständig sondern warte auf Infos des Reisebüros. Man hängt natürlich n der Schwebe, da man dringend Ersatz sucht.

  • Rainmaker75
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    geschrieben 1717442825301

    @artek81 sagte:

    Soweit das Reisepaket durch den Fonds geschützt ist, mache ich mir keine Sorgen um die Erstattung der Reise (ich kann auch die Rückbuchung bei der Bank nutzen - Erstattung für nicht genutzte Leistung). Meine Frage bezieht sich auf die private Versicherung, ich habe die Hansemerkur Versicherung abgeschlossen - 5 Sterne Premium Schutz (maximal). Ich habe 118 Euro dafür bezahlt. Wenn die Reise nicht stattfindet und ich deshalb die Versicherung nicht in Anspruch nehme, erstattet mir die HanseMerkur diese 118 Euro oder zumindest einen Teil davon? Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt?

    Hi, der Versicherungsbeitrag sollte anteilig erstattet werden, wenn du deiner Versicherung die Reisestornierung als Wegfall des versicherten Risikos "verkaufst".

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1717442871151 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @anni123446

    Wenn du kannst buche neu - mit Flexoption!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • stefanrosenwald
    Dabei seit: 1429660800000
    Beiträge: 78
    geschrieben 1717442971166

    Weiss jemand die genaue Rechtsgrundlage wo steht dass FTI angeblich alles stornieren muss ? Wir haben Linjenfkug mit Emirates in der Pauschalreise. Angenommen FTI hätte die selben Stornokosten von 300 Euro wie jeder normale der da bucht, würde es ja wirtschaftlich Unsinn sein die Reise zu stornieren in dem Fall.

  • PferdeFelix
    Dabei seit: 1717442278232
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    geschrieben 1717442987855

    Hallo liebe Com,

    so wird man vom nur Leser also doch auch zum Forumteilnehmer ;D

    Wir sind leider auch betroffen von der FTI pleite gebucht war Pauschalreise daher zumindest Sicherrungsschein vorhande.

    Eigentliche Frage: Bei uns wäre/würde die Reise pünktlich morgen am 04.06 morgens in der früh "losgehen". Da in den Medien durchgehend von Reisen könnte teilweise stattfinden gesprochen wird aber wiederum auch von alle Leistungen etc sind sofortig seitens FTI storniert sind wir unschlüssig, ob wir nun zum Flughafen anreisen sollten oder nicht.

    Hotlines etc sind nicht zu erreichen und unser Bedenken ist dass eventuell der Sicherungsschutz nicht greift da zB Flug noch nicht storniert wurde und wir ja die Reise nicht antreten wollten wenn wir nicht am Airport erscheinen. Den online Check-in bei eurowings haben wir gestern morgen zB schon erledigt und auch unsere digitalen Boardkarten erhalten.

    Wir wissen dass es hier keine rechtssicheren Antworten geben kann aber wären dennoch sehr dankbar über Meinungen wie am besten vor zu gehen ist und eine nicht-Anreise zum Flughafen uns nachträglich noch die Rückzahlung vermiesen könnte.

    (Da es bei uns sehr stressig und kurzfristig auch zwecks eventueller neubuchung ist möchte ich schonmal im vorraus danke sagen falls dies bei uns in der eile untergehen sollte!)

  • Dobbyleinchen
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    Beiträge: 9
    geschrieben 1717443148774

    @vonschmeling sagte:

    Nein, die Androhung ist eben nicht rechtens, da der Gast das Hotel ja bezahlt hat. Mach hier bitte keinen Nebenkriegsschauplatz auf falls du nicht betroffen bist!

    Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Der Gast hat die Hotelkosten in seinem Vertrag mit FTI beglichen. Er hat aber keinen Vertrag mit dem Hotel. Wenn das Hotel noch kein Geld bekommen hat, können die sich sehr wohl auf das Hausrecht berufen….

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1717443160235

    Es wäre jetzt mal wichtig belastbar heraus zu finden wie die Leute vor Ort in den Hotels vorgehen sollen resp. können. Jendarma / TR ist ja schön und gut, aber das dürfte schon im Ansatz an den Sprachkenntnissen scheitern.

    Leute, die das ganze Jahr gespart haben, werden oft wohl kaum in der Lage sein größere Summen auf den Tisch zu legen. Und wenn das nicht geht ? Was dann ? Nach Hause ? Wie und durch wen ?

    Und wenn ich lese, dass es Hotels gibt, die plötzlich 250 Euro pro Nacht aufrufen , würde das bei mir keine Freude aufkommen lassen sondern unter den Begriff Ausnutzen fallen.

    Und die Reiseleitungen wissen auch nichts / können nicht helfen ?

  • Riga04
    Dabei seit: 1534692848553
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    geschrieben 1717443192971

    @Pferdefelix

    https://www.fti-group.com/de/insolvenz

    Zitat daraus:

    Sie haben eine Pauschalreise oder andere Reisedienstleistungen mit Abreisedatum bzw. Leistungsdatum von Montag, 3. bis Mittwoch, 5. Juni gebucht? 

    Sie haben eine Pauschalreise oder touristische Einzelleistungen (Flug, Hotel, Transfers, ...) über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren. 

    Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.

    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama".
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1717443199166

    @PferdeFelix

    Ihr braucht nicht am Flughafen zu erscheinen, eure Ansprüche sind safe.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Artek81
    Dabei seit: 1660479421542
    Beiträge: 38
    geschrieben 1717443326782

    @rainmaker75 sagte:

    Hi, der Versicherungsbeitrag sollte anteilig erstattet werden, wenn du deiner Versicherung die Reisestornierung als Wegfall des versicherten Risikos "verkaufst".

    In diesem Fall möchte ich von dem Vertrag zurücktreten. Ich habe 14 Tage Zeit zum Rücktritt.

    (Aus der Hanse-Merkur-Verordnung)

    Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise

    Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen der Versicherungsschein,

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