@ goran
FTI versucht Reisen die ab dem 6.6.24 starten, zu ermöglichen. Storniere nicht eigenständig sondern warte auf Infos des Reisebüros. Man hängt natürlich n der Schwebe, da man dringend Ersatz sucht.
@artek81 sagte:
Soweit das Reisepaket durch den Fonds geschützt ist, mache ich mir keine Sorgen um die Erstattung der Reise (ich kann auch die Rückbuchung bei der Bank nutzen - Erstattung für nicht genutzte Leistung). Meine Frage bezieht sich auf die private Versicherung, ich habe die Hansemerkur Versicherung abgeschlossen - 5 Sterne Premium Schutz (maximal). Ich habe 118 Euro dafür bezahlt. Wenn die Reise nicht stattfindet und ich deshalb die Versicherung nicht in Anspruch nehme, erstattet mir die HanseMerkur diese 118 Euro oder zumindest einen Teil davon? Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt?
Hi, der Versicherungsbeitrag sollte anteilig erstattet werden, wenn du deiner Versicherung die Reisestornierung als Wegfall des versicherten Risikos "verkaufst".
Wenn du kannst buche neu - mit Flexoption!
Weiss jemand die genaue Rechtsgrundlage wo steht dass FTI angeblich alles stornieren muss ? Wir haben Linjenfkug mit Emirates in der Pauschalreise. Angenommen FTI hätte die selben Stornokosten von 300 Euro wie jeder normale der da bucht, würde es ja wirtschaftlich Unsinn sein die Reise zu stornieren in dem Fall.
Hallo liebe Com,
so wird man vom nur Leser also doch auch zum Forumteilnehmer ;D
Wir sind leider auch betroffen von der FTI pleite gebucht war Pauschalreise daher zumindest Sicherrungsschein vorhande.
Eigentliche Frage: Bei uns wäre/würde die Reise pünktlich morgen am 04.06 morgens in der früh "losgehen". Da in den Medien durchgehend von Reisen könnte teilweise stattfinden gesprochen wird aber wiederum auch von alle Leistungen etc sind sofortig seitens FTI storniert sind wir unschlüssig, ob wir nun zum Flughafen anreisen sollten oder nicht.
Hotlines etc sind nicht zu erreichen und unser Bedenken ist dass eventuell der Sicherungsschutz nicht greift da zB Flug noch nicht storniert wurde und wir ja die Reise nicht antreten wollten wenn wir nicht am Airport erscheinen. Den online Check-in bei eurowings haben wir gestern morgen zB schon erledigt und auch unsere digitalen Boardkarten erhalten.
Wir wissen dass es hier keine rechtssicheren Antworten geben kann aber wären dennoch sehr dankbar über Meinungen wie am besten vor zu gehen ist und eine nicht-Anreise zum Flughafen uns nachträglich noch die Rückzahlung vermiesen könnte.
(Da es bei uns sehr stressig und kurzfristig auch zwecks eventueller neubuchung ist möchte ich schonmal im vorraus danke sagen falls dies bei uns in der eile untergehen sollte!)
@vonschmeling sagte:
Nein, die Androhung ist eben nicht rechtens, da der Gast das Hotel ja bezahlt hat. Mach hier bitte keinen Nebenkriegsschauplatz auf falls du nicht betroffen bist!
Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Der Gast hat die Hotelkosten in seinem Vertrag mit FTI beglichen. Er hat aber keinen Vertrag mit dem Hotel. Wenn das Hotel noch kein Geld bekommen hat, können die sich sehr wohl auf das Hausrecht berufen….
Es wäre jetzt mal wichtig belastbar heraus zu finden wie die Leute vor Ort in den Hotels vorgehen sollen resp. können. Jendarma / TR ist ja schön und gut, aber das dürfte schon im Ansatz an den Sprachkenntnissen scheitern.
Leute, die das ganze Jahr gespart haben, werden oft wohl kaum in der Lage sein größere Summen auf den Tisch zu legen. Und wenn das nicht geht ? Was dann ? Nach Hause ? Wie und durch wen ?
Und wenn ich lese, dass es Hotels gibt, die plötzlich 250 Euro pro Nacht aufrufen , würde das bei mir keine Freude aufkommen lassen sondern unter den Begriff Ausnutzen fallen.
Und die Reiseleitungen wissen auch nichts / können nicht helfen ?
https://www.fti-group.com/de/insolvenz
Zitat daraus:
Sie haben eine Pauschalreise oder andere Reisedienstleistungen mit Abreisedatum bzw. Leistungsdatum von Montag, 3. bis Mittwoch, 5. Juni gebucht?
Sie haben eine Pauschalreise oder touristische Einzelleistungen (Flug, Hotel, Transfers, ...) über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, diese gebuchten Leistungen zu stornieren.
Falls Sie eine Pauschalreise gebucht haben, greift in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden.
Ihr braucht nicht am Flughafen zu erscheinen, eure Ansprüche sind safe.
@rainmaker75 sagte:
Hi, der Versicherungsbeitrag sollte anteilig erstattet werden, wenn du deiner Versicherung die Reisestornierung als Wegfall des versicherten Risikos "verkaufst".
In diesem Fall möchte ich von dem Vertrag zurücktreten. Ich habe 14 Tage Zeit zum Rücktritt.
(Aus der Hanse-Merkur-Verordnung)
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen der Versicherungsschein,
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!