klick Verbraucher, die sich schon auf einem FTI-Urlaub im Ausland befinden, haben - von der Insolvenz von FTI überrascht - möglicherweise das Problem, dass der Hotelier eine Nachzahlung auf die noch verbleibende Urlaubszeit verlangt, weil er eben von FTI kein Geld mehr bekommt", so Degott. Auch könnte die Fluggesellschaft die Rückbeförderung aus dem gleichen Grund ablehnen.
Hier wäre der nächste Schritt, das Insolvenzabsicherungsunternehmen zu kontaktieren. "Dieses ist aufzufordern, die weitere Unterbringung und die Rückbeförderung sicherzustellen und die entsprechenden Kosten entweder vorzuschießen oder zu erklären, diese sofort dem Verbraucher zu erstatten", erläutert der Rechtsanwalt.
Die FTI Touristik GmbH hat heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
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Auftragsgemäß schützt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.
Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98
oder über Facebook Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH - DRSF
oder Mail per kontakt@drsf.reise
Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in Verbindung setzen, sobald der von der Insolvenz betroffene Reiseanbieter dem DRSF die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.