@andi2601 Das wird wohl nicht machbar sein. Die Hotels haben Hausrecht
Ich habe mich mal ein wenig eingelesen
Hier aus der SZ
Verbraucher, die sich schon auf einem FTI-Urlaub im Ausland befinden, haben - von der Insolvenz von FTI überrascht - möglicherweise das Problem, dass der Hotelier eine Nachzahlung auf die noch verbleibende Urlaubszeit verlangt, weil er eben von FTI kein Geld mehr bekommt", so Degott. Auch könnte die Fluggesellschaft die Rückbeförderung aus dem gleichen Grund ablehnen.
Hier wäre der nächste Schritt, das Insolvenzabsicherungsunternehmen zu kontaktieren. "Dieses ist aufzufordern, die weitere Unterbringung und die Rückbeförderung sicherzustellen und die entsprechenden Kosten entweder vorzuschießen oder zu erklären, diese sofort dem Verbraucher zu erstatten", erläutert der Rechtsanwalt.
https://www.sueddeutsche.de/reise/fti-reiseveranstalter-urlaub-1.7683377
Entweder die Nummer anrufen (siehe unten ) oder auf dem Sicherungsschein nach einer Mailadresse o.ä. schauen.
Sie haben bei den Veranstaltern FTI, 5vorFlug oder BigXtra eine Pauschalreise gebucht und sind bereits unterwegs. Und nun?
Jetzt greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Laut FTI-Webseite bemühe sich das Unternehmen in Zusammenarbeit mit DRSF darum, dass Urlauber ihre Reise planmäßig zu Ende führen könnten. Wo dies nicht möglich sei, soll die Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden.
Sobald die FTI Touristik GmbH dem DRSF die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat, wird sich der Fonds mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen. Außerdem hat der DRSF auf seiner Webseite eine Notfallnummer veröffentlicht, die Reisende, die sich aktuell an ihrem Urlaubsort befinden, kontaktieren können: +49 (0)89 710451498.
Ich schliesse für mich daraus, dass ich mich so lange es geht gegen zusätzliche Zahlungen wehren würde. Durchaus mit einem Hinweis auf Öffentlichkeit . Darf ich ohne Zahlung nicht aus dem Hotel , würde ich zahlen und die Forderung beim drsf einreichen. Ohne offizielle Rechnung würde ich das Haus allerdings nicht verlassen. Also früh genug danach fragen Reiseleitung ggfs einschalten. ( wenn sie denn da ist )