Traveler737:
Du hast mich bzgl. des von mir angeführten BGH-Urteils v. 10.12.13, zu dem ich erklärt hatte, dass es gegen die TUI gerichtet war, geradezu überheblich verbessert und behauptet “Geurteilt wurde gegen mehrere Veranstalter (...)”. Diese Behauptung ist falsch. Zudem gibst Du vor, das BGH-Urteil v. 10.12.13 genau zu kennen. Würdest Du allerdings das BGH-Urteil tatsächlich kennen, hätte Dir selbst ein flüchtiger Blick in das BGH-Urteil genügt, um zu wissen, dass sich die Klage ausschließlich gegen die TUI gerichtet hat.
Für´s Protokoll: Ich gebe nicht vor es zu kennen, ich kann es im Halbschlaf herbeten! (Verständig!)
Es gab mehrere vorinstanzliche Angriffe gegen die betreffenden Klauseln und im Ergebnis ist "mehrere Veranstalter" zwar auf das betreffende Urteil bezogen falsch, insgesamt aber vollkommen irrelevant für das Resultat. Also lass stecken ...
Weiterhin schreibst Du: “(...) Veranstalter, welche nur in einem sehr begrenzten Rahmen auf die tatsächlichen Reisezeitenplanung ihrer Leistungsträger Luftverkehrsunternehmen einwirken können.” Dies mag für verschiedene Konstellationen zutreffen, aber nicht für alle; so z.B. nicht, wenn Reiseveranstalter und Fluggesellschaft zu ein und derselben Unternehmensgruppe gehören (wie z.B. bei TUI oder Thomas Cook).
Völliger Mumpitz, es handelt sich um vollkommen separat geführte Unternehmensteile, die ihre Geschäfte auch so führen - ergebnisorientiert für den einzelnen Bereich.
Insofern ist es auch nicht zutreffend, dass, wie Du behauptest, Fluggesellschaften grundsätzlich “mal so überhaupt nicht vom Urteil betroffen” sind und ziemlich überheblich mir gegenüber hinzufügst “wie kommst du denn auf das schmale Brett?” Wenn Reiseveranstalter die Möglichkeit haben, die Verschiebung, Stornierung und Zusammenlegung von Flügen zu beeinflussen (und das haben sie zwangsläufig, wenn ihnen die Fluggesellschaft gehört bzw. die Fluggesellschaft zu ihrer Unternehmensgruppe gehört), bezieht sich das Urteil selbstverständlich auch auf den Einfluss der Reiseveranstalter auf ihre Fluggesellschaften. Mit anderen Worten, ein Reiseveranstalter kann nicht sagen, dass ein böser Dritter (die Fluggesellschaft) für die Verschiebung, Stornierung oder Zusammenlegung von Flügen verantwortlich ist, wenn es diesen Dritten nicht gibt.
Auch hier kompletter Irrtum - selbstverständlich sind die ABB der Airlines weder angegriffen noch beurteilt worden, den von dir hier konstruierten Zusammenhang gibt es schlicht und einfach nicht. Zudem sind nur bestimmte Freischreibungsklauseln untersagt worden - inter partes, also TUI Reiseveranstalter ./. Verbraucherschutz. Sonst könnte ja womöglich morgen der Butterpreis im REWE durch ein Urteil gegen ITS betroffen sein? Was willst du eigentlich noch alles als Lex Traveler hier in diesem Forum verbreiten???
Bedauerlich, dass Unsinn nicht selbst kompostiert ...
Wortwörtlich hatte ich geschrieben: “beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Unruhen in einem Reiseland.” ...
... und in einem Nebensatz Flugplanänderungen als nicht sachlich weggeklatscht.
Das ist ein Irrtum! Darauf hab ich nun schon auffallend oft verwiesen, nicht wahr?
Damit wollte ich verständlich machen, dass aus dem BGH-Urteil zumindest hervorgeht, dass dem Reisenden vor Buchung in Aussicht gestellte Flugzeiten nicht mehr, wie von vielen Reiseveranstaltern zuvor behauptet (unter Berufung auf das Wörtchen “unverbindlich" ), nach Belieben durch den Reiseveranstalter geändert werden dürfen, sondern dies laut BGH-Urteil zumindest eines besonderen Grundes bedarf.
Da das in etwa der verständlichste Teil des Urteils auch für Unbeschlagene ist, sehe ich dich eher nicht wirklich gefordert in der Mission Verständlichmachung!?
Hingegen erinnerst du mich verflixt an einen notorischen Verständlichmacher, der ebenfalls keinen Wert auf eigenes Verstehen der verständlich zu machenden Sachverhalte legte ...
(schauder!!)
Dann meintest Du, meine Ausführungen als fehlerhaft entlarven zu müssen und hast mir vorgeworfen: “Beispielsweise kannst du im Jahr 2012 noch nicht ‘betroffen’ gewesen sein von einem Urteil, welches erst 2013 erging?!” Ich hatte allerdings auch gar nicht behauptet, vom BGH-Urteil betroffen gewesen zu sein, sondern hatte wortwörtlich geschrieben (wie Du bei genauem Hinsehen leicht hättest feststellen können): “Ich war übrigens vor dem BGH-Urteil selbst betroffen" ...
Das war in der Tat mein Irrtum, du bist allerdings nicht in der Position permanent auf "genaues Hinsehen" zu verweisen, machst du selbst viel zu wenig Gebrauch davon!
Besser wäre genaues Verstehen - da gibt´s imho deutliche Defizite bei dir!
Du warst demnach "vor" dem Urteil betroffen? Mein aufrichtiges Bedauern.
Ich hatte mich lediglich zu dem Fall von colonia64 geäußert, wie es in einem Forum möglich sein muss. In diesem Fall kann also nicht ich, sondern müsste colonia64 gegen die TUI Beschwerde führen, sähe er dazu eine Veranlassung.
Hilfreich zum Verständnis wäre hier ein entsprechender Bezug gewesen - ohne diesen konnte auch der geneigte Genauleser dein Motiv nicht erschnüffeln.
Insgesamt habe ich über die Jahre, in denen ich jetzt die HolidayCheck-Foren verfolge, das Gefühl, dass es hier immer die gleichen Platzhirsche gibt, die ihre Aufgabe scheinbar überwiegend darin sehen, sich mit großer Hingabe auf Seiten der Reiseveranstalter zu schlagen (aus welcher Intention heraus auch immer) und harmlose Reisende mit ihren berechtigten oder aber auch unberechtigten Anliegen in recht überheblicher Art runterzubügeln und klein zu machen.
Das sind dann gleich mehrere Irrtümer (immerhin hast du wahrlich reichlich Platz dafür beansprucht!)
Deine "Gefühle" in allen Ehren:
Es gibt keine "Platzhirsche", es handelt sich um mehr oder weniger engagierte Foris. Punkt.
Sie schlagen sich auch nicht "überwiegend auf die Seite von Reiseveranstaltern", sie wollen vielmehr realistische Ansprüche von rein emotionalen Hirnfürzen abgrenzen. Hierzu werden sehr engagiert Sachverhalte hinterfragt und Einredemöglichkeiten vorgestellt, die sich übrigens in vielen Fällen als sehr brauchbar erwiesen haben.
Was sagst du zu einer gegenteiligen Behauptung, dass es hier immer wieder Querulanten gibt, die auf Deibel komm raus den Verbraucherschutz supporten ohne je wirklich begriffen zu haben, welche Optionen ein bestimmtes Urteil für den Verbraucher tatsächlich erbringt?
Genau die gehen mir nämlich seit Jahren auf den Zeiger mit zum Scheitern verurteilten "Tipps", völlig überambitonierter Darstellung ihres "Kennertums" und einer Art Robin Hood Syndrom für die gebeutelten Reisekunden an Rechtslosigkeitspürree ...
GÄÄÄHN!
Nimm du, Traveler737, gerne nicht weiter am Forum teil wenn´s dir nicht taugt, aber schreibe Teilnehmern nicht deine schwammigen Gefühlslagen zu wenn´s dir grade mal danach ist!
Wo simma denn?
Und rede bitte nicht mehr von Überheblichkeit - diese Attitüde ist von dir hier bereits überreichlich bedient worden!
Deine Konstrukte sind in weiten Teilen erbärmlich beredt für mangelden Sachverstand - da sollte man den Ball zuweilen wirklich flacher spielen ...