Auch ich bin Freund eigener Verantwortung und informiere mich über relevante Dinge im Voraus. Sonst braucht man nachher nicht meckern, wenn für Übergepäck, den Flughafen-Check-In oder für Bordverpflegung extra zu bezahlen ist. Diese zusätzlichen Beträge stehen i.a.R. im Verhältnis zur erbrachten Leistung und sind, wie Kourion schreibt, auf Unterlagen wie Buchungsbestätigung/Rechnung/Bordkarte erkennbar (z.B. "1x1 Gepäckstück á 20kg" ). Dort steht aber nicht, dass eine Aufsplittung auf 2 Gepäckstücke 85 Euro kostet, dies findet man höchstens im Kleinstgedruckten der AGB, die i.d.R. so umfangreich sind, dass niemand sie durchliest. 85 Euro! Ich lasse mir gerne erklären, wie man einen solchen Betrag rechtfertigen möchte. Ob solche AGBs einer rechtlichen Prüfung gewachsen wären, ist fraglich. Die §§ 138 BGB und 291 StGB erklären, wann die Tatbestände des "Wuchers" erfüllt sind: Da könnte die Meinung der Verbraucherzentrale oder von Gerichten in der Tat interessant sein.
Tuifly (X3)
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geschrieben 1422879748000
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geschrieben 1422880729000
@Jürgen1965
Es geht doch nicht darum, ob ich mein Gepäckgewicht aufsplitte, sondern darum, dass man ein weiteres Gepäckstück aufgeben möchte.
Und dies steht sehr wohl - einfach zu finden- in den BBB und zwar unter
6.1.2 Freigepäck, Handgepäck, Maximalgewicht und -maße
Ein Gepäckstück à 15 kg ist immer ohne Anmeldung
als Freigepäckim Flugpreis enthalten. Darüber hinaus gelten folgende Zuschläge:
Max. Gewicht pro Stück bis 15KG bei Anmeldung beim Check-In am Flughafen 85,00€
Ob nun in dem zusätzlichen Gepäckstück 5,7,10 oder 15KG sind ist egal.
Und mit strafrechtlichen Unterstellungen sollte man auch in einem Forum vorsichtig sein.
März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ??? -
geschrieben 1422882570000
Da wünsch ich mal viel Spass beim Nachweis, dass ein zusätzliches Gepäckstück weniger Kosten verursacht. Zumal ja Wirtschaftsunternehmen auch noch Gewinn erzielen wollen und dürfen.
Find ich immer witzig, dass viele für ein paar Stunden Anwesenheit am Arbeitsplatz am liebsten 15.750 netto mtl. haben möchten, anderen aber nicht mal die Kosten ihrer Dienstleistung gönnen.
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geschrieben 1422883304000
Naja, wenn man solche Dreistigkeiten wie Service-Zusatzleistungen etc. bezahlen soll, bleibt halt auch ganz schnell nicht mehr vioel von den 15.750 netto mtl. übrig.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1422883471000
Eigentlich müsste einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass das Handling des Gepäcks von bspw. 100 Passagieren wesentlich mehr Aufwand verursacht, wenn jeder 2 statt 1 Gepäckstück dabei hat...
Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs) -
geschrieben 1422884727000
Egoismus schränkt eigentlich normale und selbstverständliche Sicht- und Denkweisen halt nicht selten teils erheblich ein.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1422885504000
schau Dir mal den Punkt 6.1.34 der BBB an, ist aus meiner Sicht aktuell
@Jürgen1965
in den BBB steht, wie schon gesagt, ein Gepäckstück bis 20 KG, jedes weitere Gepäckstück kostet zusätzliche Gebühr. Wenn ich nun die 20KG auf zwei Gepäckstücke aufteile, habe ich ein zusätzliches kostenpflichtiges Gepäckstück!
Ob es sich bei den Preisen um Wucher handelt wage ich zu bezweifeln.
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geschrieben 1422886163000
Und wieder einer, der den Unterschied zwischen Brutto und Netto nicht kennt....
So wird man eben nicht Vorstandsvorsitzender....
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geschrieben 1422886544000
@ mam62
da mein Netto leider deutlich unter meinem Brutto liegt, ist mir der Unterschiedlich jeden Monat deutlich bewußt.