Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • charlie634
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    geschrieben 1584331769802

    @sulaupi:

    ich zitiere mal die letzte aktualisierte Meldung des auswärtigen Amtes von gestern:

    "Ab Mittwoch, 18. März 2020, wird der internationale Flughafen von Doha (HIA) für Einreisen gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert."

    Auch wir wollten eigentlich heute nachmittag (mit FTI!) von FRA über Doha nach Malaysia...

  • palme30
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    gesperrt
    geschrieben 1584332288721 , zuletzt editiert von palme30

    So wars mir eigentlich auch bislang bekannt und bin auch selber jetzt aktuell via DOH geflogen - der Transitbereich blieb unberührt von den Vorkehrungen! In DOH lief die Abfertigung im Transit völlig normal ab - so wie sonst auch immer...gab keinerlei Einschränkungen oder Zusatzinfos wegen der momentanen Situation! Aber vielleicht - da die Nachricht gestern morgen Thai-Zeit aufm Handy war - hat die TUI (bereits) andere Infos...

    Hier nochmal der Stand auf der QR-HP:

    https://www.qatarairways.com/en/travel-alerts/COVID-19-update.html

    Beide Flugsegmente waren bis zum letzten Platz voll - sowohl mit Pauschaltouristen als auch mit Individualbucher....ich vermute aber, daß TUI eher diesen Grund des Reiseabbruchs hat:

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2020/03/16/tui-setzt-groessten-teil-des-operativen-geschaefts-aus/

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • steffiw1985
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    geschrieben 1584339807593

    Hallo zusammen, wie würden heute nach Fuerte fliegen, werden es aber nicht. Wir sind sehr traurig wie wahrscheinlich alle hier, aber eingesperrt zu sein hat nichts mit dem Urlaub zu tun den wir gebucht haben in einem Strandhotel... noch dazu diese unklare Situation. Wenn FTI nichts zahlen will, werden wir wohl rechtliche Schritte einleiten, ggf. macht da eine Sammelklage Sinn?!

  • exxon1
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    geschrieben 1584340573120

    Es würde mich auch interessieren, wie da die Rechtslage aussieht. Wenn man seinen Urlaub nicht antritt, dann bekommt man wohl sein Geld nicht wieder ? Was muss man tun? Es sollte mal was von FTI kommen, wie es jetzt weiter geht !

  • steffiw1985
    Dabei seit: 1420329600000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1584340850073

    Naja. Wenn man Mal die Mails von denen anguckt, ist ja Recht klar, dass sie sich mit Händen und Füßen wehren werden. Die Rechtslage ist unklar. Auf verbraucherzentrale.de ist ein interessanter Artikel mit Musterschreiben. Wir haben ein Fax vorbereitet, welches ich gleich absenden werde. Dann sehen wir Mal was passiert. Werden uns dann wohl eine Rechtsberatung nehmen müssen

  • steffiw1985
    Dabei seit: 1420329600000
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    geschrieben 1584340954863

    Ps: Das Fax ist eine Stornierung, in der FTI aufgefordert wird den vollen Betrag ohne Abzug von Stornogebühren aus den genannten Gründen an uns zu überweisen in einer gewissen Frist

  • burton_
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    geschrieben 1584342349486

    Besser wäre es wohl, vom Vertrag zurückzutreten und nicht zu stornieren!

    Nicht dass es schon durch die Formulierung in eine falsche Richtung geht...

  • exxon1
    Dabei seit: 1325980800000
    Beiträge: 22
    geschrieben 1584342525866

    An wen wendet man sich denn überhaupt, wenn man über HolidayCheck gebucht hat? An HolidayCheck oder FTI ?

  • steffiw1985
    Dabei seit: 1420329600000
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    geschrieben 1584343140347

    Danke, Burton für den Hinweis. Ich schaue nochmal nach.

    Exxon, ich werde es an FTI schicken, aber sicherheitshalber eine Kopie an Holidaycheck. doppelt hält besser. Aber denke FTI sind ja die, von denen wir das Geld zurückfordern

  • nesta17
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    Beiträge: 12
    geschrieben 1584343716988

    Habe das hier an FTI per Mail geschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezugnehmend auf BGB 651h treten wir von o.g. Vertrag zurück. Bezugnehmend auf BGB 651h (3) bitten wir Sie, uns den vollen bereits gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten.

    Mit freundlichen Grüßen, 

    ...

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