Hallo Leute,
an anderer Stelle in diesem Forum hatte ich schonmal angedeutet, dass ich Ende August - wie so viele andere auch - von den Flugverspätungen der Condor im August/September Fernverkehr in Frankfurt betroffen war. Wie geht man vor, was erwartet einen?
Uns wurde am Flughafen 3 Stunden vor Abflug mitgeteilt, unser Flug Frankfurt - Las Vegas sei wegen technischer Probleme um 21 Stunden verschoben. Angeboten wurde uns ein Faltblatt zur EU-Verordnung 261/2004, die Unterbringungsmöglichkeit am Flughafenhotel, Essen, Telefon, EMail. Da ich keine Lust auf eine Frankfurter Hotelnacht hatte, sind wir wieder ins Auto nach Hause gefahren, um am nächsten Morgen wieder anzureisen. Damit war auch unsere erste Hotelnacht im Urlaub flöten, die wir trotzdem bezahlen mussten. Es handelte sich nicht um eine Pauschalreise - Hotel und Flug haben wir getrennt gebucht.
Hier steht nun im Raum, ob es sich um eine Verspätung oder Annullierung des Fluges handelt. Da man bei einer Annullierung mehr Rechte hat und höhere Ausgleichszahlungen verlangen kann, versuchen sich Fluggesellschaften dahingehend fantasievoll abzusichern. Am Europäischen Gerichtshof stehen zwei Klagen im Raum, in denen es darum geht, ob z. B. alleine aus der Dauer der Flugverschiebung auf eine Annullierung geschlossen werden kann. Aber der EuGH lässt sich Zeit. Vermutlich werden sich - solange die Sache beim EuGH nicht geklärt ist - Fluggesellschaften also freudig auf eine Klage einlassen, wenn man dahingehend argumentieren möchte.
Also haben wir es anders gemacht und aufgrund der Verspätung von Condor verlangt:
- Hotelkosten für die ausgefallene Nacht am Zielort
- Fahrtkosten vom Flughafen nach Hause und am nächsten Morgen wieder zum Flughafen
- Fahrtkosten vom Flughafen zur Parkgarage und am nächsten Morgen vice versa
- Telefon-, Portoauslagen
Nach immerhin schon 3 1/2 Wochen hat Condor einen Scheck geschickt. Bezahlt haben sie alles, bis auf die Hotelkosten für die ausgefallene erste Nacht am Zielort. Aber warum?
Begründung: Wir hätten keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil die Verspätung durch einen unerwarteten technischen Defekt zwischen zwei Wartungsintervallen verursacht worden sei und Condor damit kein Verschulden träfe.
Dieses Herausreden auf den "unerwarteten technischen Defekt" ist wohl übliche Praxis. Traurigerweise bedient sich an diesem Argument auch Condor. Es gibt tausend Gründe dagegen, dass diese Ausrede Condor vom Verschulden befreien würde, aber uns bliebe nur, dagegen zu klagen, wobei ich dann das Prozess(Beweis)kostenrisiko tragen müsste - nämlich darzulegen, dass die Sache z. B. nicht außergewöhnlich war, dass Condor das hätte verhindern können. Condor weiß natürlich genau, dass ich im Angesicht einer 2/3 Zahlung genau das nicht tun werde - trotzdem ich übrigens eine Rechtsschutzversicherung habe.
Ich kann das schon deshalb nicht tun, weil ich z. B. den Grund für die Verspätung gar nicht kenne (es kursieren 2 Versionen) und Condor einen Teufel tun wird, den herauszuposaunen. Dann müsste ich auch noch beurteilen, ob dieser Grund zu einem Verschulden führt oder nicht und ob sich deshalb eine Klage lohnt. Da kann man nur abraten.
Die ganze EU-Verordnung 261/2004 ist nichts als ... Papier und als Passagiere sind wir nachwievor auf das Gutdünken der Airlines angewiesen. Man wird von Seiten der Flieger genau soviel geben, dass man meint, das Image würde nicht allzuviel Schaden nehmen und zählt darauf, dass der Kunde sich dann seinem Schicksal fügt - fügen muss.
Condor macht da keine Ausnahme. Drauf geschi**en auf die Fliegenschei*e - ähm ... preise
Bleibt nur noch die Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt - dazu gehört allerdings eine große Portion Altruismus, denn sein Geld bekommt man deswegen nicht zurück und wie man liest, kann sich das Procedere dort ähnlich lange hinziehen, wie ein Prozess vor Gericht. Die Airline kann man indirekt ärgern, weil die einen netten Fragebogen ausfüllen müssen - allerdings ist das ja auch nur ein eingeschränkter Spaß und bei 100 Beschwerden für einen Flug haben die die Arbeit nur einmal, wir Paxe aber 100 mal.
Eventuell hilft auch die Schlichtungsstelle Mobilität, die versucht außergerichtlich zu vermitteln.
Beides bedeutet viel Arbeit und jeder muss selber wissen, ob es sich lohnt, sich weiter damit und mit so einer Airline herumzuschlagen. Wenn man mal einen Sonntagmorgen Langeweile hat ...