• Agapanthus
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    geschrieben 1221842213000

    So, so, dass Hotel und Essen war nun plötzlich top:

    @keyman sagte:

    Hi Leute,

    komme eben aus Kuba aus den Flitterwochen zurück und habe ein paar fragen.

    Zuerst zu den Rahmenbedingungen:

    gebuchte Reise vom 31.08.-11.09. für 2400 € all inclusive.

    gebuchter Flug: 31.08. um 15 Uhr tatsächlicher Abflug am 01.09 um 19 Uhr

    Unterbringungen im Steigenberger Hotel, Essen war eine Zumutung ( höchstens Mensa essen)

    Wieso war es dann vor 7 Tagen eine "Zumutung"?, resp. höchstens Mensa-Essen???????

    Du änderst Deine Meinung aber schnell!!!!

    Vielleicht sind in ein paar Tagen die Verspätungen auch nicht mehr so schlimm!

    Wie auch die Reise heute (im geschlossen Kuba-Reise Thread hier) plötzlich 200 Euro teurer war!

    Zweifle langsam, ob die ganze Reise stattgefunden hat!

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
  • tripplexXx
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    geschrieben 1221902501000

    @Agapanthus

    ich glaube, keyman meint bei dem "Mensa"-Esssen jenes, welches es im Steigenberger gab, als man eine Nacht zwecks verspätetem Flug dort verbringen musste ;)

  • ADEgi
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    geschrieben 1221909139000

    @wilma10 sagte:

    Hallo Ihr Lieben,

    ich brauche mal eure Hilfe.

    Mein Mann und ich haben eine 5- tägige Reise nach Istanbul gebucht. Wir haben bei Ögertours gebucht weil wir dort die besten Flugzeiten hatten, heisst 8:30 Uhr Hinflug; 19:40 Uhr Rückflug. Wir haben dafür sogar 100,- Euro p. P. mehr bezahlt wg der besseren Flugzeiten.( Es gab noch andere Angebote, mit aber für uns schlechteren Abflugzeiten). Zuerst kamen auch die Tickets mit den Zeiten siehe Oben. Gestern jedoch kamen neue Tickets mit geänderten Abflugzeiten: Hin 9:40 Uhr, Rück 10:35 Uhr. Also genau das was wir nicht wollten! Jetzt meine Frage, müssen wir das so einfach hinnehmen?

    LG

    Katja

    Hallo Ich habe es mal hier eingefügt.

    Die Flugzeitenänderung müsst Ihr hinnehmen, da Ihr eine normale Pauschalreise gebucht habt und sich die Flugzeitenangben sich dort jederzeit ändern können. (Daher vorläufige Flugzeiten) Also auch eine Änderung auf eine Hinflugzeit von 23.00 Uhr wäre ebenfalls noch rechtlich im Rahmen des erlaubten.

    Weniger gleube ich aber, daß Ihr soviel mehr bei Öger bezahlt habt, als bei anderen Veranstaltern. Meine Erfahrung ist eher umgekehrt. Vor allem sollte man nicht vergessen, daß bei Öger ja im Normalfall auch ein Transfer dabei ist.

    Wenn Euch also Flugzeiten wichtig sind, dann müsst Ihr in Zukunft einen Linienflug (auch Billigflug) extra und das Hotel extra buchen. Dann habt Ihr Anspruch auf die Zeiten, jedoch auch keinen Sicherungsschein und eventuell Probleme, falls die ausgewählte Flugtgesellschaft die Segel streicht.

    Gruß

    Berthold

  • Sandra2403
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    geschrieben 1224778256000

    Beitrag hier eingefügt :

    @Deichjunge sagte:

    Hallo Leute,

    an anderer Stelle in diesem Forum hatte ich schonmal angedeutet, dass ich Ende August - wie so viele andere auch - von den Flugverspätungen der Condor im August/September Fernverkehr in Frankfurt betroffen war. Wie geht man vor, was erwartet einen?

    Uns wurde am Flughafen 3 Stunden vor Abflug mitgeteilt, unser Flug Frankfurt - Las Vegas sei wegen technischer Probleme um 21 Stunden verschoben. Angeboten wurde uns ein Faltblatt zur EU-Verordnung 261/2004, die Unterbringungsmöglichkeit am Flughafenhotel, Essen, Telefon, EMail. Da ich keine Lust auf eine Frankfurter Hotelnacht hatte, sind wir wieder ins Auto nach Hause gefahren, um am nächsten Morgen wieder anzureisen. Damit war auch unsere erste Hotelnacht im Urlaub flöten, die wir trotzdem bezahlen mussten. Es handelte sich nicht um eine Pauschalreise - Hotel und Flug haben wir getrennt gebucht.

    Hier steht nun im Raum, ob es sich um eine Verspätung oder Annullierung des Fluges handelt. Da man bei einer Annullierung mehr Rechte hat und höhere Ausgleichszahlungen verlangen kann, versuchen sich Fluggesellschaften dahingehend fantasievoll abzusichern. Am Europäischen Gerichtshof stehen zwei Klagen im Raum, in denen es darum geht, ob z. B. alleine aus der Dauer der Flugverschiebung auf eine Annullierung geschlossen werden kann. Aber der EuGH lässt sich Zeit. Vermutlich werden sich - solange die Sache beim EuGH nicht geklärt ist - Fluggesellschaften also freudig auf eine Klage einlassen, wenn man dahingehend argumentieren möchte.

    Also haben wir es anders gemacht und aufgrund der Verspätung von Condor verlangt:

    - Hotelkosten für die ausgefallene Nacht am Zielort

    - Fahrtkosten vom Flughafen nach Hause und am nächsten Morgen wieder zum Flughafen

    - Fahrtkosten vom Flughafen zur Parkgarage und am nächsten Morgen vice versa

    - Telefon-, Portoauslagen

    Nach immerhin schon 3 1/2 Wochen hat Condor einen Scheck geschickt. Bezahlt haben sie alles, bis auf die Hotelkosten für die ausgefallene erste Nacht am Zielort. Aber warum?

    Begründung: Wir hätten keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil die Verspätung durch einen unerwarteten technischen Defekt zwischen zwei Wartungsintervallen verursacht worden sei und Condor damit kein Verschulden träfe.

    Dieses Herausreden auf den "unerwarteten technischen Defekt" ist wohl übliche Praxis. Traurigerweise bedient sich an diesem Argument auch Condor. Es gibt tausend Gründe dagegen, dass diese Ausrede Condor vom Verschulden befreien würde, aber uns bliebe nur, dagegen zu klagen, wobei ich dann das Prozess(Beweis)kostenrisiko tragen müsste - nämlich darzulegen, dass die Sache z. B. nicht außergewöhnlich war, dass Condor das hätte verhindern können. Condor weiß natürlich genau, dass ich im Angesicht einer 2/3 Zahlung genau das nicht tun werde - trotzdem ich übrigens eine Rechtsschutzversicherung habe.

    Ich kann das schon deshalb nicht tun, weil ich z. B. den Grund für die Verspätung gar nicht kenne (es kursieren 2 Versionen) und Condor einen Teufel tun wird, den herauszuposaunen. Dann müsste ich auch noch beurteilen, ob dieser Grund zu einem Verschulden führt oder nicht und ob sich deshalb eine Klage lohnt. Da kann man nur abraten.

    Die ganze EU-Verordnung 261/2004 ist nichts als ... Papier und als Passagiere sind wir nachwievor auf das Gutdünken der Airlines angewiesen. Man wird von Seiten der Flieger genau soviel geben, dass man meint, das Image würde nicht allzuviel Schaden nehmen und zählt darauf, dass der Kunde sich dann seinem Schicksal fügt - fügen muss.

    Condor macht da keine Ausnahme. Drauf geschi**en auf die Fliegenschei*e - ähm ... preise :shock1:

    Bleibt nur noch die Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt - dazu gehört allerdings eine große Portion Altruismus, denn sein Geld bekommt man deswegen nicht zurück und wie man liest, kann sich das Procedere dort ähnlich lange hinziehen, wie ein Prozess vor Gericht. Die Airline kann man indirekt ärgern, weil die einen netten Fragebogen ausfüllen müssen - allerdings ist das ja auch nur ein eingeschränkter Spaß und bei 100 Beschwerden für einen Flug haben die die Arbeit nur einmal, wir Paxe aber 100 mal.

    Eventuell hilft auch die Schlichtungsstelle Mobilität, die versucht außergerichtlich zu vermitteln.

    Beides bedeutet viel Arbeit und jeder muss selber wissen, ob es sich lohnt, sich weiter damit und mit so einer Airline herumzuschlagen. Wenn man mal einen Sonntagmorgen Langeweile hat ...

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1225030998000

    Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

    @aralos sagte:

    Hallo zusammen,

    unten hab ich mal den Wortlaut meiner Reklamation an ein Reisebüro reinkopiert. Kann mir jemand von Euch in etwa sagen, wie hoch ein Schadensersatz ausfallen kann?

    Vielen Dank im Voraus!!

    Am 22.05.08 gegen 18 Uhr kam im Hotel ein Fax von Bentour an, dass wir nicht wie geplant den Flug SHY597 (23.05.08, 3.15 Uhr) nach Stuttgart nehmen würden, sondern stattdessen SHY 547 (12.45 Uhr) nach München. Dort sollten wir uns beim "EG Reisen Schalter" zwecks weiterer Information zur Weiterreise melden.

    Der ursprünglich geplante Flug SHY597, so haben wir zwischenzeitlich erfahren, war nicht ausgefallen, sondern von Bentour schlicht überbucht!

    Wir haben also unsere Koffer wieder ausgepackt und uns auf eine weitere Übernachtung eingerichtet.

    Nach dem Transfer am nächsten morgen zum Flughafen stellt sich heraus, dass der Flug SHY 547 nicht nach München, sondern nach Salzburg geht.

    Auf Nachfrage bei Sky Airlines hieß es, Bentour wollte den Flug von Salzburg nach München umleiten, habe dazu aber keine Genehmigung erhalten.

    In Salzburg sollten wir uns also wiederum in einen Bus setzen und nach München gefahren werden, um beim "EG Reisen Schalter" zu erfahren, wie es von dort weitergehen sollte.

    Zu diesem Zeitpunkt war unsere Geduld nun endgültig überstrapaziert und um vor allen unseren beiden Kindern, 6 und 4 Jahre, die Tortur zu mildern, haben wir einen Bekannten gebeten, nach Salzburg zu kommen und uns per Auto nach Hause zu bringen. Leider habe ich keinen Kontakt zu anderen Betroffenen, die wohl bis gegen Mitternacht per Bus durch die Lande gefahren worden sind.

    Neben dem Ärger und der verspäteten Rückkehr hatten wir nun also auch noch die Fahrtkosten an den Bekannten zu erstatten.

  • aralos
    Dabei seit: 1224979200000
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    geschrieben 1225130797000

    noch eine Ergänzung:

    Der Flug hat 1440 EUR gekostet (2 Erwachsene, 2 Kids 6 und 4 Jahre); aber das sollte keine Rolle spielen, oder?

    Von Bentour habe ich gerüchteweise gehört, dass die Zahlungsschwierigkeiten hätten. Da ich über ein Reisebüro gebucht habe, sollte das aber nicht mein Problem sein!?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1225132877000

    Irrtum, relevant ist alleine Dein RV, also Bentours.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • aralos
    Dabei seit: 1224979200000
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    geschrieben 1225189173000

    oha :-/

    bleibt noch die frage, wie hoch ich schadensersatz verlangen kann

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1225192537000

    Hallo,

    also als erstes würde ich mich einmal erkundigen, wie denn überhaupt die Lage bei Bentours ist und ob dort überhaupt etwas zu holen ist. Denn nach meinen Informationen ist die Insolvenz angemeldet. In Deinem Schreiben sprichst Du vom 23.05.08 bzw. dem Folgetag als Reiseende.

    Hier wäre dann erst einmal zu klären, ob Du überhaupt schon eine Reklamation an Bentour gesendet hast. Falls die Reklamation an Dein Reisebüro, von diesem nicht weitergeleitet wurde, wozu sie übrigens nicht verpflichtet sind, kannst Du die Sache nämlich komplett vergessen. Denn eventuelle Ansprüche mußt Du innerhalb von vier Wochen nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter einrechen.

    Ist dies nicht erfolgt, dann kannst Du Dir jede weitere Mühe vermutlich sparen. Diese Punkt ist also der erste, der überhaupt geklärt werden muß.

    Wie sieht es denn diesbezüglich aus? Hast Du eine Bestätigung von Bentour, daß die Reklamation eingegengen ist? Ebenso fehlt bei Deiner Reklamation eine konkrete Forderung, so daß dort ein weiterer Punkt sein könnte, wo Du rechtlich keine Ansprüche mehr haben könntest. Das kann ich allerdings nicht definitiv sagen. Das Schreiben ist zwar eine Beschwerde, aber keine Forderung. Könnte einen sehr großen Unterschied machen!

    Gruß

    Berthold

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1225193354000

    @ADEgi sagte:

    Hallo,

    Wie sieht es denn diesbezüglich aus? Hast Du eine Bestätigung von Bentour, daß die Reklamation eingegengen ist? Ebenso fehlt bei Deiner Reklamation eine konkrete Forderung, so daß dort ein weiterer Punkt sein könnte, wo Du rechtlich keine Ansprüche mehr haben könntest. Das kann ich allerdings nicht definitiv sagen. Das Schreiben ist zwar eine Beschwerde, aber keine Forderung. Könnte einen sehr großen Unterschied machen!

    Ich würde es differenzierter sehen.

    Der Gesetzestext sagt im Falle einer Reklamations nichts aus, daß auch gleich eine Forderung gestellt werden muß.

    Rein theoritisch reicht es aus die Mängel fristgerecht zu reklamieren und im Schreiben darauf hinzuweisen, daß die Forderungsaufstellung mit getrennter Post bis zum Termin XX.XX.XXXX nachgereicht wird.

    Mit der 4-Wochen-Frist wird ja nur verlangt daß die Mängel fristgerecht geltend gemacht werden.

    denkt

    holzwurm

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