Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1233999496000

    Zur Frage der Zeitspanne zwischen Buchung und Mitteilung des Irrtums:

    Hier meinen deutsche Gerichte, dass eine Zeitspanne von sieben bis 10 Werktagen akzeptiert werden müssen. Was darüber hinaus geht, könnte man wiederum anfechten.

    "Waffengleichheit"... nun ja, ich geben allen Recht, die hier aus ihrer persönlichen Sicht eine Ungleichheit orten. Aber Recht haben und Recht bekommen sind auch in einem Rechtsstaat zwei Paar Schuhe.

    Wir möchten gerne eine Minute nach Buchung (eine Stunde, einen halben Tag, am nächsten Tag) doch gerne von einer eindeutigen Willenserklärung Abstand nehmen. Einfach so oder weil wir etwas Besseres zwischenzeitlich gefunden haben oder oder.

    Was wäre aber, wenn wir selbst Bäcker wären und unsere Kunden eine Viertel Stunde nach dem Kauf von Semmeln diese wieder brächten, weil sie heute Salat essen möchten? Ein drastisches Beispiel, gemeint ist, es gibt eben Bedingungen, die mit dem Kauf einer Ware eingeht.

    Nun gibt es aber Rechtsgrundlagen. Zum Beispiel: der Kauf eines Kleidungsstückes erfüllt sich mit der Bezahlung an der Kassa. Bis dorthin kann der Verkäufer den Preis (nach gewissen Spielregeln) noch ändern, beispielsweise aus einer Bluse um € 10.-- --> Preisirrtum am Schild --> wird € 49.-- - das ist rechtlich so in Ordnung.

    Der Abschluss eines Reisevertrages bildet die Willensübereinkunft aller Beteiligten zu den besprochenen Konditionen abzuschliessen. Und genau dieser Kernsatz des Abschlusses eines Reisevertrages bietet beiden Parteien Rechtsmöglichkeiten:

    Kunde möchte Hotel A zum Termin B zum Preis C buchen und gibt sein Angebot beim Veranstalter ab. Dieser bestätigt ihm aber Hotel A zum Termin B und Preis D oder zum Termin E - dann kann der Kunde von seinem Angebot problemlos zurücktreten. Ihm wurde etwas bestätigt, was er nicht wollte.

    Umgekehrt kann aber eben ein Anbieter sagen - unter Einhaltung einer oben genannten Frist - dass er sich beim "Preisschild" (Kleidung) geirrt hat und er nur zum neuen Preis bereit ist, seine Ware zu verkaufen.

    Wir sollten bei all dem natürlich schon das rechte Augenmaß bewahren: ist es ein allgemein bekannt unseriöses Unternehmen, liest man pausenlos von solchen Fällen beim selben Anbieter, geht es immer bei Schnäppchenpreisen so, dann will ich hier niemanden in Schutz nehmen oder Recht vorschieben! Das gehört abgestellt ohne wenn und aber.

    Problematisch ist es aber wirklich eben bei den Einzelfällen. In jüngerer Zeit ist mir beispielsweise kein Fall bekannt, bei dem vor Gericht der Kunde Recht bekommen hätte und der Veranstalter zum ursprünglichen Preis die Leistung erbringen musste. Abgesehen davon, dass zwischen Klagserhebung und Verhandlung der gewünschte Urlaub liegen könnte. Dann müsste man zunächst den teuereren Preis bezahlen und Preisminderung einklagen. Was, wenn man verliert?

    Mit einem Wort - lohnt sich der Energieaufwand?

    Nochmals: viele werden die Sache so sehen, dass sie als Konsument "chancenlos" den Veranstaltern ausgeliefert sind. Sind sie aber nicht, doch ohne selbst dabei gewesen zu sein, alles an Hand von Dokumenten nachvollzogen zu haben, wird es hier in einem Forum immer schwierig sein, die Wahrheit zu finden

    meint

    Peter

  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 864
    geschrieben 1234001177000

    Hast recht! Das habe ich nicht korrekt dargestellt.

    Ich wäre aber auch zufrieden, wenn die Veranstalter mit ihren großen Rechtsabteilungen geltendes Recht praktizieren würden.

    Konkretes Beispiel:

    Buchung eines Fluges,

    sofortige Abbuchung des gesamten Preises - Rechtslage okay.

    später neue Reisedaten - Hintergrund Streichung des Fluges- ohne auf die rechtlichen Möglichkeiten- Rücktritt vom Vertrag- hinzuweisen.

    Auch die sofortige Rückzahlung war nicht vorgesehen, "vielleicht überlegt sich ja der Kunde, ob er in der sechswöchigen Prüfung des Falles, nicht doch dem veränderten Vertrag zuzustimmen."

    Bei 90% der Kunden gelingt das ja auch.

    Nochmals meine Forderung: Gleiches Recht für beide Vertragspartner.

    Dann hätte die Reisebranche bei mir ein besseres Image.

    Gruß

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1234002809000

    Hallo hema,

    du hast im Prinzip meine volle Zustimmung, aaaber gleiches Recht haben beide Vertragspartner. Nur wie schon geschrieben, ein Großteil kennt die Rechte überhaupt nicht und bei den meisten anderen läuft es nach dem Prinzip, das oben Peter dargestellt hat: "..lohnt sich der Energieaufwand?" Und ein gutes Image hat die Reisebranche nicht unbedingt nötig, noch nimmt der Verbraucher die vielen Unannehmlichkeiten viel zu einfach hin. Vielleicht ändert sich das in Zeiten, wo die Zuwachsraten schrumpfen, obwohl ich auch da eher skeptisch bin.

    Gruß chepri

  • Felixxx87
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    geschrieben 1234005253000

    @ mosaik

    Nur finde ich es in zwei Fällen von den Veranstaltern eine Frechheit:

    - wenn es Absicht ist, um den Veranstalter mit günstigen Preisen in Suchfunktionen

    nach vorne zu bringen

    - wenn dieser Irrtum seitens des Veranstalters erst nach längerer Zeit (mehr als

    einer Woche) erfolgt, wenn andere alternative Angebote auch schon weg sein

    könnten und der Veranstalter schon schriftlich bestätigt hatte

    Um bei deinem Bäcker-Beispiel zu bleiben: Was würdest du sagen, wenn du Semmeln kaufst und an einem schönen Samstagmorgen gemütlich am Frühstückstisch sitzt und der Bäcker klingelt und plötzlich mehr für die Semmeln will - alternativ bietet er dir großzügigerweise an, diese wieder mitzunehmen und dir dein Geld zurückzugeben:)

    Inhaltlich stimme ich dir natürlich voll zu, so ist es leider, obs einem past oder nicht...

  • soedergren
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    geschrieben 1234005927000

    Hi Felix, auch wenn du prinzipiell Recht hast, lege ich doch Wert auf die Feststellung, dass es nicht die Veranstalter sind. Ich kann dir versichern, dass sich die Veranstalter, die mit fairen Gesamtpreisen werben, genauso über andere Veranstalter ärgern, die das nicht so handhaben und einem mit im Zweifel unlauteren Methoden Buchungen abjagen (ganz allgemein gesagt und ohne einen bestimmten Veranstalter zu meinen, außerdem gibt's leider überall schwarze Schafe).

    Daran wird sich jedoch wenig ändern, so lange frei nach dem Motto Geiz ist geil das augenscheinlich günstigste Angebot bzw. vermeintliche Schnäppchen gebucht wird, ohne sich die Sache genauer anzusehen.

    Schliesslich agieren mE die Firmen in der Reisebranche auch nicht wirklich viel anders, als in anderen Branchen. Die ganze Sache kommt bei Reisen nur emotionaler 'rüber, da es kaum andere hochpreisige Produkte gibt, die man jährlich kauft und auf die man sich das ganze Jahr freut - Autos, Immobilien oder auch nur Möbel kauft man ja nicht so häufig, und bei Lebensmitteln o.ä. spielen Emotionen einfach keine Rolle.

    Ansonsten denke ich, was mosaik ja schon geschrieben hat, dass es hier zum eigentlichen Thema schwer sein wird, ohne Kenntnis der Details bzw. Vorliegen der genauen Buchungsunterlagen und anschließenden Schreiben noch viel mehr zu sagen. In der Sache scheuen die meisten Leute zudem den Aufwand, der mit der Durchsetzung ihrer Rechte verbunden ist.

    Gruß,

    soedergren

  • Ruth28
    Dabei seit: 1142899200000
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    geschrieben 1234128866000

    Hallo zusammen,

    auch wir haben am 15.01.09 eine 2-wöchige Reise mit FTI ins Hotel Evren beach gebucht. Bestätigung kam umgehend zum angegebenen Preis. (Auch mit dem Text TAGESP. und Achtung: keine Tagesoption und keine Namensänderung möglich!). Am Freitag kam eine Email, dass FTI den Preis angefochten hat. Nach 22 Tagen!!!

    Wir werden das nicht so einfach hinnehmen.

    Werde mal an akte09 schreiben. Vielleicht machen da noch mehr Leute mit. Alos ich würde sagen nur Mut!

    LG Ruth

  • HörnchenPW
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    geschrieben 1234201301000

    @chepri sagte:

    Das ist so nicht ganz richtig, denn es gibt noch überhaupt keinen Vertrag, von dem man zurücktreten könnte. Jetzt hat nämlich der Verkäufer ein Angebot gemacht und das kann der Kunde annehmen oder auch nicht.

    Da muß ich widersprechen. FTI hat uns ein Angebot gemacht. Auf dieses Angebot haben wir gebucht und FTI hat uns dann diese Buchung schriftlich bestätigt. Wir haben eine Anzahlung getätigt, somit ist es eine zweiseitige Willenserklärung, also ein Vertrag.

    Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!
  • soedergren
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    geschrieben 1234201553000

    Rechtlich gesehen nicht ganz richtig, WENN die Anfechung von FTI Erfolg hat. Bei wirksamer Anfechtung ist das Rechtsgeschäft nichtig, so als hätte es es nie gegeben.

    Ausserdem hat FTI kein Angebot gemacht (siehe invitatio ad offerendum), sondern ihr, welches FTI durch die Bestätigung angenommen hat und dann wegen Irrtums das ganze Rechtsgeschäft angefochten hat.

  • HörnchenPW
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    geschrieben 1234201770000

    Ja nur was ist, wenn ich die Anfechtung zurückweise und auf die Durchführung der Reise zu den genannten Konditionen beharre? Denn die Frage ist doch, ob sie überhaupt den Vertrag anfechten dürfen???

    Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!
  • soedergren
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    geschrieben 1234201961000

    Dürfen tun sie (und jeder andere) immer... ob sie damit Erfolg haben, steht auf einem anderen Blatt.

    Als Resultat wandert das ganze dann vor Gericht und da wird dann ein Richter im Einzelfall entscheiden, ob die Anfechtung wirksam ist oder nicht (wobei du in letzterem Fall dann auf Erfüllung des Vertrages bestehen könntest). Eine allgemein gültige Antwort kann man dazu leider nicht geben, da dies wirklich vom Einzelfall abhängt. Ich würd euch liebend gern was anderes sagen, aber so sind leider die Fakten.

    Basierend auf dem, was hier so bisher geschrieben wurde, halte ich die Anfechtungsfrist für sehr, sehr lange, aber auch das kann ein Richter anders sehen.

    Gruß,

    soedergren

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