Zur Frage der Zeitspanne zwischen Buchung und Mitteilung des Irrtums:
Hier meinen deutsche Gerichte, dass eine Zeitspanne von sieben bis 10 Werktagen akzeptiert werden müssen. Was darüber hinaus geht, könnte man wiederum anfechten.
"Waffengleichheit"... nun ja, ich geben allen Recht, die hier aus ihrer persönlichen Sicht eine Ungleichheit orten. Aber Recht haben und Recht bekommen sind auch in einem Rechtsstaat zwei Paar Schuhe.
Wir möchten gerne eine Minute nach Buchung (eine Stunde, einen halben Tag, am nächsten Tag) doch gerne von einer eindeutigen Willenserklärung Abstand nehmen. Einfach so oder weil wir etwas Besseres zwischenzeitlich gefunden haben oder oder.
Was wäre aber, wenn wir selbst Bäcker wären und unsere Kunden eine Viertel Stunde nach dem Kauf von Semmeln diese wieder brächten, weil sie heute Salat essen möchten? Ein drastisches Beispiel, gemeint ist, es gibt eben Bedingungen, die mit dem Kauf einer Ware eingeht.
Nun gibt es aber Rechtsgrundlagen. Zum Beispiel: der Kauf eines Kleidungsstückes erfüllt sich mit der Bezahlung an der Kassa. Bis dorthin kann der Verkäufer den Preis (nach gewissen Spielregeln) noch ändern, beispielsweise aus einer Bluse um € 10.-- --> Preisirrtum am Schild --> wird € 49.-- - das ist rechtlich so in Ordnung.
Der Abschluss eines Reisevertrages bildet die Willensübereinkunft aller Beteiligten zu den besprochenen Konditionen abzuschliessen. Und genau dieser Kernsatz des Abschlusses eines Reisevertrages bietet beiden Parteien Rechtsmöglichkeiten:
Kunde möchte Hotel A zum Termin B zum Preis C buchen und gibt sein Angebot beim Veranstalter ab. Dieser bestätigt ihm aber Hotel A zum Termin B und Preis D oder zum Termin E - dann kann der Kunde von seinem Angebot problemlos zurücktreten. Ihm wurde etwas bestätigt, was er nicht wollte.
Umgekehrt kann aber eben ein Anbieter sagen - unter Einhaltung einer oben genannten Frist - dass er sich beim "Preisschild" (Kleidung) geirrt hat und er nur zum neuen Preis bereit ist, seine Ware zu verkaufen.
Wir sollten bei all dem natürlich schon das rechte Augenmaß bewahren: ist es ein allgemein bekannt unseriöses Unternehmen, liest man pausenlos von solchen Fällen beim selben Anbieter, geht es immer bei Schnäppchenpreisen so, dann will ich hier niemanden in Schutz nehmen oder Recht vorschieben! Das gehört abgestellt ohne wenn und aber.
Problematisch ist es aber wirklich eben bei den Einzelfällen. In jüngerer Zeit ist mir beispielsweise kein Fall bekannt, bei dem vor Gericht der Kunde Recht bekommen hätte und der Veranstalter zum ursprünglichen Preis die Leistung erbringen musste. Abgesehen davon, dass zwischen Klagserhebung und Verhandlung der gewünschte Urlaub liegen könnte. Dann müsste man zunächst den teuereren Preis bezahlen und Preisminderung einklagen. Was, wenn man verliert?
Mit einem Wort - lohnt sich der Energieaufwand?
Nochmals: viele werden die Sache so sehen, dass sie als Konsument "chancenlos" den Veranstaltern ausgeliefert sind. Sind sie aber nicht, doch ohne selbst dabei gewesen zu sein, alles an Hand von Dokumenten nachvollzogen zu haben, wird es hier in einem Forum immer schwierig sein, die Wahrheit zu finden
meint
Peter