Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • stressmaennchen
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    geschrieben 1233924018000

    Hallo!

    So habe die Unterlagen einem Freund ( Jurist ) zukommen lassen er wird sich der Sache mal annehmen, da er nichts an mir verdienen will denke ich werde ich eine realistische Einschätzung / Rat bekommen. Ich werde euch auf dem laufenden halten wie sich die Sache entwickelt. Grüße

  • stressmaennchen
    Dabei seit: 1209772800000
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    geschrieben 1233924660000

    Hallo! Habe grade erst die letzten Beiträge gelesen, bei mir handelt es sich um das Evren Beach in der Türkei. Habe im Reisebüro gebucht.

  • privacy
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    geschrieben 1233925441000

    Ehrlich, sogar im Reisebüro? Und die konnten die Preisrelation nicht wirklich

    einschätzen und Dich darauf aufmerksam machen, dass dieser Preis eher

    nicht stimmen kann? Keine Warnung? Das hätte ich ja jetzt nicht gedacht ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1233926161000

    Hallo privacy,

    höre ich da einen ironisch-sarkastischen Unterton? Aber wer sagt uns denn, dass er wirklich im Reisebüro gebucht hat. Vielleicht handelt es sich ja um einen aufmerksamen Leser der einschlägigen threads, der Beiträgen wie "Tja, das kommt davon, wenn man meint o-line Buchungen seien günstiger" von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen wollte. ;)

    Gruß chepri

  • stressmaennchen
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    geschrieben 1233927220000

    Nee da muß ich dich enttäuschen , ich war im Reisebüro und es wurde mir so angeboten. Wenn ich das gewußt hätte , dann hätte ich es bestimmt nicht gebucht .Es war wie immer im Reisebüro gebucht, Bestätigung bekommen und Anzahlung gezahlt. Natürlich war es ein Schnäppchen , aber ich dachte das hängt damit zusammen das es Tagesakutelle Preise sind und das ich keine Namensänderung machen könnte und sofort buchen muß da keine Tageoption möglich war. Bin halt ein Laie. Liebe Grüße .....übrigens ich bin ein Sie :D

  • porta77
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    geschrieben 1233932120000

    ...nur mal so in den Raum geschmissen:

    Ich als Kunde kann anfechten wegen Irrtum, muss aber ggf. den Schadensersatz leisten - natürlich mindestens in Höhe der Stornogebühr..... ;-)

    Der Veranstalter kann anfechten wegen Irrtum und müsste doch im Umkehrschluss auch Schadensersatz leisten????? Der Schaden ist ja tatsächlich die Differenz zu dem nachträglich höher verlangten Preis - oder?

    Gleiches Recht für alle dachte ich - der Erklärungsirrtum gilt für beide, also dürften sich auch beide Seiten mit dem entstandenen Schaden auseinandersetzen. Nur mal so ganz Laienhaft gefragt / bemerkt.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1233933082000

    @ porta77:

    genau das ist die crux !! Buch mal bei einem virtuellen RV und stelle nach 10 Sekunden fest, das du dich geirrt hast !! Da kommt man nicht mehr raus, kostet richtig Geld und die Branche verteidigt die Sachlage auch noch.

    Wir haben leider keine "Urlauber-AGB". Heute liest man immer wieder von der Einkaufsmacht der Discounter, nur die Urlauber mit ihren 60 Miliiarden Umsatz können das nicht nutzen, da der Einzelne nur davon Minibruchteile tätigt.

    Alle Ausführungen, die hier getätigt worden sind, entsprechen leider der Rechtslage, nicht aber dem Rechtsempfinden.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1233934636000

    genau das ist die crux !!

    Und genau darauf wollte ich hinaus. Im übrigen könnte man bei meinem Beispiel locker auch einen "Erklärungsirrtum" konstruieren, falls jemand jetzt auf die Idee kommt, sich auf den "Berechnungsirrtum" einzuschießen.

    Die RV bieten doch in aller Regel höchstens "großzügig" eine kostenlose Umbuchung oder kostenlose Stornierung an. Und in aller Regel beißen die Kunden in den sauren Apfel, schimpfen ein wenig und bezahlen doch. Den Weg zum Rechtsanwalt treten die allerwenigsten an, wohl auch, weil ihnen ihre Rechte überhaupt nicht bewußt sind. Hier sehe ich noch ein weites Feld an Beratungsmöglichkeit durch die Reisebüros, aber ich denke, das bleibt bloßes Wunschdenken. Und wenn noch hundertmal behauptet wird, RB und RV seien nicht voneinander abhängig!

    chepri

  • mosaik
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    geschrieben 1233944202000

    Anfechtung wegen Irrtum heißt, dass jeder der Parteien bei Erkennen seines Irrtums innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens den geschlossenen Reisevertrag beeinspruchen kann.

    Dabei wird der Veranstalter nachweisen müssen, dass es sich um einen tatsächlich ausnahmsweisen oder sehr seltenen Eingabefehler gehandelt hatte und nicht um einen Standardfehler, mit dem man auf Kundenfang geht.

    Selten bedeutet: ein Katalog mit 100 Seiten Preisteil, je Preisteilseite 200 Einzelpreise - macht als 10.000 - davon weniger als 100 fehlerhaft: wird man wohl als Begründung einer Irrtumsanfechtung hinnehmen müssen.

    Was hier geschrieben wurde, dass man auch als Kunde wegen Irrtum (im Geldbörsl) einen Reisevertrag anfechten kann, dem folge ich nur bedingt:

    Reiseveranstalter erhält vom Kunden das "Angebot" abschliessen zu wollen und zwar zum Internetpreis von X - im Moment der Kontrolle, ob das Angebot noch verfügbar ist bzw. bei Erstellung einer Buchungsbestätigung erkennt der Veranstalter den Fehler und teilt ihn mit.

    Ein Kunde liest den Preis X, bietet dem Veranstalter an, zu diesem ihm bekannten Preis X zu buchen, der Veranstalter "nimmt an" = bestätigt, dann kann der Kunde aber sich nicht mehr auf einen Preisirrtum sich berufen! Denn den PREIS hat er ja anerkannt. Das Argument, er hätte sich über den INHALT seines Geldbörsls geirrt, hat hier kein Gewicht, da das Geldbörsl nicht Gegenstand des Kaufes war.

    Somit wird man bei Irrtumsanfechtung wohl schon unterscheiden müssen...

    meint

    Peter

  • privacy
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    geschrieben 1233944694000

    Danke, Peter, und wie beurteilst Du die Zeitdifferenz von > 3 Wochen zwischen

    erteilter Reisebestätigung und Anfechtung seitens des Veranstalters?

    Ist das noch ein "angemessener Zeitrahmen?"

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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