Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1233875459000

    Tagesaktuelle Preise haben sachlich mit Irrtümern und deren Anfechtung nichts zu tun.

    Der Veranstalter kann korrigieren, er hat ja erst zu diesem späteren Zeitpunkt erfahren, dass seine Computer-automatisierten Bestätigungen falsch waren.

    Ein Nachweis für den Kunden... arglistige Täuschung usw. ist schwer zu führen.

    Rücktritt, was anderes suchen, wäre meine Konsequenz.

    Im Oktober kriegt man eine AI-Reise in die Türkei mit 5-Sterne-Service auch unter 500 Euro. Will heißen: die 568,- € sind durchaus realistisch, 1.300 Euronen pro Person im Oktober sind es nicht.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1233903977000

    Nur mal so in den Raum gestellt:

    Ich bitte einen RV, mir ein Angebot für eine zweiwöchige Urlaubsreise zuzusenden. Dieses erhalte ich kurze Zeit später und teile dem RV mit, dass ich diese Reise zu den angebotenen Konditionen buche. Einige Zeit danach fällt mir auf, dass ich mich, was mein Urlaubsbudget angeht, gründlich verechnet habe. Dies teile ich dem RV mit, und erkläre die Anfechtung wegen Irrtum.

    Preisfrage: Welche Antwort erhalte ich vom RV bzw. hier im Forum von den Experten :question:

  • soedergren
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    geschrieben 1233910665000

    Guten Morgen chepri,

    nun, die Experten (irgendwie mag ich dieses Wort nicht, aber na ja...) würden wohl zunächst einmal antworten, dass ein (anfechtbarer) Erklärungsirrtum und ein (nicht anfechtbarer) Berechnungsirrtum nicht das selbe sind.

    Sofern ein Erklärungsirrtum vorliegt, dürfen ja prinzpiell sowohl der RV als auch der Kunde wegen Irrtums anfechten. Natürlich dürfte das für einen RV mit seiner Rechtsabteilung allerdings einfacher sein.

    Gruß,

    soedergren

  • AntoniaW
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    geschrieben 1233912764000

    @chepri sagte:

    Einige Zeit danach fällt mir auf, dass ich mich, was mein Urlaubsbudget angeht, gründlich verechnet habe. Dies teile ich dem RV mit, und erkläre die Anfechtung wegen Irrtum.

    Warum sollte der Rechenfehler beim Veranstalter (So lese ich Deine Frage.) liegen? Warum wird nicht unterstellt, dass einer der - dynamischen - Leistungsträger sich verkalkuliert hat?

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1233913476000

    Nö, ich hab mich verrechnet.

  • Harabeli
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    Beiträge: 105
    geschrieben 1233919118000

    Den hier häufig vorkommenden, veranstalterfreundlichen, halb- oder völlig unqualifizierten Rechtsmeinungen möchte ich mal eine andere gegenüberstellen: http://www.kanzlei-rueger.de/resources/SS_FTI_1.pdf

    Hier wird die Auffassung vertreten, dass es in einem Fall wie diesem um einen einseitigen Kalkulationsirrtum des Reiseveranstalters handelt, der keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund darstellt, auch wenn der RV das 100fach behauptet.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1233921404000

    Hallo Harabeli,

    prinzipiell hatte ich genau das weiter oben bereits geschrieben (Unterschied Erklärungs-/Berechnungsirrtum).

    In der Sache hier müsste aber erst einmal geklärt werden, welche Irrtumsart vorliegt.

    Unabhängig davon ist in solchen Fällen leider selten eine gütliche Einigung zu erwarten, so dass die Sache dann vor Gericht ausgefochten wird und letztlich ein Richter entscheiden wird, egal ob man nun angeblich einseitig die Veranstalterseite oder einseitig die Kundenseite vertritt. Und mal ehrlich, du willst doch nicht behaupten, dass ein anwaltliches Schreiben neutral die Rechtssituations darstellt (schliesslich dürfte es das ja noch nicht einmal, da der Anwalt ja verpflichtet ist, im Interesse seines Mandanten zu handeln).

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
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    Beiträge: 2837
    geschrieben 1233921832000

    Neutral habe ich aber nicht gelesen, er schrieb lediglich "mal eine andere

    gegenüberstellen". Das Ergebnis aus diesem Schreiben wäre interessant.

    ist aber vermutlich noch vom Zeitpunkt her zu früh.

    Bemerkenswert ist die Tatsache einer mehr als 3-wöchigen Reaktionszeit seitens des Veranstalters zwischen Reisebestätigung und Anfechtung.

    (im Falle Stressmännchen)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
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    Beiträge: 679
    geschrieben 1233923117000

    Stimmt. Vielleicht hätte ich auch schreiben sollen "halbwegs neutral", denn absolute Neutralität gibt's in Rechtsfragen ohnehin nicht. Selbst die Richter tendieren ja mal in die eine, mal in die andere Richtung.

    Wie auch immer, das Ergebnis wäre in der Tat interessant, wenn es denn irgendwann vorliegt. Wobei es dann ja auch immer noch die Problematik der Übertragbarkeit auf andere Fälle gibt (also auch auf den Fall in diesem Thread hier) ;)

  • Renie
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    geschrieben 1233923694000

    @jogi5 sagte:

    Wieder mal Reiserecht!!

    Habe eine Reise über ein Internet-Reisebüro zu einem günstigen Preis gebucht.

    Die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters kam einen Tag später zu dem im Internet ausgeschriebenen Preis.

    MfG

    jogi5

    @ Jogi5

    es handelt sich nicht zufällig um das Evren Beach ?

    Mir ist das gleiche passiert und vielen anderen auch.

    auf der Bestätigung steht noch ausdrücklich Tagespr.

    u. Achtung keine Tagesopiton und keine Namensänderung möglich.

    meiner Meinung stinkt das gewaltig, ich werde mir das jedenfalls nicht gefallen lassen.

    wenn der RA nichts bewirken kann, es gibt noch RTl :?

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