soedergren,
es fällt angenehm auf, dass du weniger aufgeregt die Sicht der Reisebranche vertrittst und auch mäßigend auf extreme Formulierungen eingreifst.
@all
Nun zur Sache, die ja nach "gefühltem Recht" eigentlich eindeutig ist.
Wie Wikipedia das klar beschreibt, erlebe ich das auch bei Buchungen.
Online oder beim Reisebüro erhalte ich ein interessantes Angebot. Daraufhin mache ich dem Vermittler ein Angebot, zu diesen Konditionen zu buchen.
Daran bin ich sofort gebunden. Alles okay.
Das erhalte ich auch sofort schriftlich. Dieses Angebot wird an den Veranstalter weitergeleitet, der nach kurzer Zeit die Buchung bestätigt oder mit anderen Konditionen anbietet. Alles ist korrekt. Bei Veränderung der Konditionen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Ansonsten sind nun beide, Kunde und Veranstalter vertragspflichtig.
Macht der Kunde sofort mit dem Reiseveranstalter das Angebot aus, online oder telefonisch, so gilt für beide Parteien der Vertrag sofort.
Nachträglich den Vertrag wegen Irrtums zu kündigen, halte ich für rechtlich sehr bedenklich, vor allem, wenn das Angebot weiter so im Internet erscheint.
Klagen würde ich zwar nicht, aber dort nie mehr buchen und allen Leuten das erzählen.
Ich hatte eine Buchung in diesem Graubereich.
Bei einem interessanten Angebot hatte ich beim Veranstalter die Buchung online begonnen, hatte dann eine Rückfrage dazu. Da wurde mir mitgeteilt, dass die Reise nur zu einem etwas höheren Tagespreis zu buchen sei.
Ich habe dann online die Buchung weitergeführt und bekam dann die Bestätigung
zu "meinem" Preis.
Das war nun Vertrag, und die Mitarbeiter, denen ich Rückmeldung machte, kamen gar nicht auf die Idee, diesen wegen Irrtums anzufechten.
Da wäre ich auch böse geworden.
Sicher haben die Veranstalter große Rechtsabteilungen, gute Veranstalter haben aber auch ein Interesse an guten und zufriedenen Kunden.
Und durch solche "Mätzchen" verliert man Kunden für immer.
Gruß
hema