Eigenartiger Weise besteht dieser Fehler im EDV-System, den FTI angeblich vorschiebt, schon seit Mitte November. Es laufen nämlich schon Klagen mit dem gleichen Hintergrund, nur eine andere Reise. Und dann ist FTI nicht in der Lage, innerhalb von 3 Monaten dieses Problem zu lösen? Und das, wo die EDV-Leute im eigenen Haus sitzen?? Und dann haut man immer noch reihenweise Reisen raus, schließt Verträge ab und lockt mit diesen "Angeboten" Kunden? Man hat doch eher den Eindruck, das diese Preise gewollt ins Netz gestellt wurden um ganz oben in Liste der Reiseanbieter zu stehen.
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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geschrieben 1234202712000Liebe das Leben und das Leben liebt Dich!
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geschrieben 1234203263000
Und genau aus diesen Gründen würde ich mich an eurer Stelle einen Termin bei einem (hoffentlich guten) Anwalt geben lassen - die örtliche Anwaltskammer kann euch sicherlich einen empfehlen. Der kann euch dann in einer Erstberatung sagen, wie die Chancen stehen. Garantieren kann aber natürlich keiner was - vor Gericht sowieso nicht
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geschrieben 1234203300000
Hallo soedergren,
ich denke HörnchenPW meint damit wohl ob der Veranstalter den Vertrag rechtswirksam anfechten kann. Sie versuchen es jetzt einfach mal, ist klar.
Du scheinst aber kein gutes Bild von deiner Zunft zu haben sonst würdest du doch nicht gleich von vorneherein dazu tendieren, dass das Ganze auf jeden Fall vor Gericht landen wird, falls der Kunde nicht klein beigibt? Warum scheint dir keine gütliche Einigung unter Beibehaltung des bisherigen Vertrages samt bisherigem Preis möglich? Manchesmal reicht es auch schon wenn man dem Veranstalter die Zähne etwas zeigt. Bitte dieses jetzt mit aller Vorsicht zu genießen. Erfolg in solchen Angelegenheiten hängt mit so vielem zusammen.
Viel Glück und ich hoffe auf ein gutes Ende für dich.
LG Ginus
Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8 -
geschrieben 1234203397000
@ soedergren:
wenn du die letzten Beiträge von Betroffenen dir anschaust beantwortet das deine Frage an mich, warum ich so "extrem" formuliere.
Mich ( und nicht nur mich ) packt ganz einfach die Wut, wenn die spitzfindischen Formulierungen ( wer macht wann wem eigentlich ein Angebot und wann wird das - für wen auch immer- verbindlich, und wer kann noch raus ? ) noch mehr Fragen aufwerfen und damit keine Antworten geben.
Wer bei einem virtuellen Anbieter ( furchtbarer Begriff ) den bestimmten button drückt ist entmündigt, denn danach kann er selbst keinen Einfluss auf Veränderungen mehr nehmen. Der RV ist fein raus, hat seine AGB und muss nicht mal seinen Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Was ist das für eine Gerechtigkeit.
Die Reisebranche ignoriert die Gesetze des Marktes und demzufolge auch des Marketings, wonach das Produkt sich den Bedürfnissen des Verbrauchers anzupassen hat.
Das können sich sonst nur noch Monopolisten leisten ( Mineralölbranche, Energieversorger u.a. ). Ich spreche deswegen immer vom "System", und meine damit nicht einzelne Mitarbeiter von airlines, RV und RB`s, sondern das Ganze an sich. Niemand will im Grunde Veränderungen des Systems.
Ich würde mir wünschen, das es mal einen Rechtsanwalt mit Erfahrungen im Internetrecht gibt und -möglicherweise sogar selbst betroffen- einen Prozess gegen die extremsten Auswirkungen der AGB voll durchzieht. Leider werden Einzelfälle ja immer noch auf Basis eines faulen Kompromisses erledigt.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1234203523000
Als Nachtrag noch ein Auszug aus den AGB´s von FTI
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per EMail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
Dieser Punkt wäre also erfüllt. Leider habe ich von nachträglicher Preiserhöhung nichts bei denen gelesen.
Liebe das Leben und das Leben liebt Dich! -
geschrieben 1234204183000
Hi Ginus,
doch, doch, ich habe insgesamt 'ne ganz gute Meinung von meiner "Zunft". Aber bei (mit Busreiseveranstaltern) mehreren Tausend Unternehmen gibt's natürlich bessere und schlechtere (auch ganz allgemein gesagt und ohne hiermit irgendeinen speziellen Veranstalter zu meinen). Manchmal ist das sogar von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich.
Nur, wenn die Fronten festgefahren sind (egal wer nun recht hat), dann wird es in 99% der Fälle keine gütliche Einigung mehr geben.
Und Hörnchen fragte ja auch speziell nach, "was ist wenn" ... und nur in diesem "Wenn-Fall" rate ich dann zum Gang vor Gericht.
Gabriela, nun zu dir...
Mich ( und nicht nur mich ) packt ganz einfach die Wut, wenn die spitzfindischen Formulierungen ( wer macht wann wem eigentlich ein Angebot und wann wird das - für wen auch immer- verbindlich, und wer kann noch raus ? ) noch mehr Fragen aufwerfen und damit keine Antworten geben.
Das mag ja alles sein, aber wir sind hier nun mal im Rechtsforum und die juristischen Gegebenheiten sind in Deutschland nun einmal so. Weder ich noch sonst irgendjemand hier (auch nicht "die" Reisebranche) kann etwas für die deutschen Gesetze, die Rechtsprechung oder auch nur die herrschende Meinung an sich. Jura ist nunmal "spitzfindig", ob's einem gefällt oder nicht.
Und verbindliche Antworten hinsichtlich eines zu erwartenden Urteils kann in Rechtsfragen niemand geben.
Wer bei einem virtuellen Anbieter ( furchtbarer Begriff ) den bestimmten button drückt ist entmündigt, denn danach kann er selbst keinen Einfluss auf Veränderungen mehr nehmen. Der RV ist fein raus, hat seine AGB und muss nicht mal seinen Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweisen. Was ist das für eine Gerechtigkeit.
Das ist - sorry - schlicht Unfug. Dann wäre jeder Vertrag eine Entmündigung des Kunden, egal in welcher Branche. Und Verträge müssen in allen Branchen eingehalten werden, Pacta sunt servanda ist ein uralter Rechtsgrundsatz. Kein Vertrag, wieder egal in welcher Branche, kann nachträglich einseitig ohne Rechtsfolgen abgeändert werden.
De facto sind die Kunden der Reisebranche sogar besser geschützt als in vielen anderen Branchen (Stichwort Sicherungsscheine). Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise reihenweise Auto- und Möbelhäuser geschlossen, ohne dass die Kunden eine Möglichkeit hätten, an ihre Anzahlungen zu kommen (aus der Konkursmasse bedienen sich ja meist erst andere, die im Rang weiter oben stehen).
Ich würde mir in Einzelfällen auch andere Bestimmungen wünschen, aber deshalb muss man nicht ernsthaft die komplette Rechtsordnung in Frage stellen.
Die Reisebranche ignoriert die Gesetze des Marktes und demzufolge auch des Marketings...
Auch falsch, denn dann wär die ganze Branche längst pleite.
Gruß,
soedergren
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geschrieben 1234205098000
Kurze Antwort zu deinem letzten Absatz:
nein, nicht Pleite, weil Monopolist. Die gehen nicht Pleite!
Gruss Gabriela
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geschrieben 1234205399000
Aha, ein Monopolist. Sag mal, glaubst du eigentlich selber, was du da schreibst? Es gibt rund 1000 (!) Reiseveranstalter plus weitere 6000 Busreiseveranstalter, da kann man beim besten Willen nicht von einem Monopol reden (und da ist die Möglichkeit, Flug und Hotel individuell zu buchen, noch gar nicht eingerechnet). Es gibt mehr als ausreichend Alternativen, und wenn die Firmen nicht kundenorientiert arbeiten würden, wären sie längst weg vom Fenster.
Zurück zum eigentlichen Thema, Hörnchen, nachträgliche Preiserhöhungen sind in dieser Höhe auf gar keinen Fall rechtens. Nur gelten die AGB nur, wenn der Vertrag wirksam ist - und genau darum geht ja der Streit. Ist er wirksam angefochen, ist er nichtig und die AGB sind vollkommen egal. Ist die Anfechtung nicht wirksam, besteht der Vertrag, und Ihr könnt auf Einhaltung pochen.
Gruß,
soedergren
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geschrieben 1234205739000
Darum geht es ja. Darf der RV einfach so anfechten und wann ist die Anfechtung wirksam? Ist die Anfechtung noch wirksam, wenn ich sie zurückweise und auf die Einhaltung des Vertrages poche?
Liebe das Leben und das Leben liebt Dich! -
geschrieben 1234206176000