...das mit dem Geld kann recht schnell gehen und ich gehe fest davon aus, dass du alles zurück bekommst.
Für den Urlaub drück ich die Daumen.
Pit
...das mit dem Geld kann recht schnell gehen und ich gehe fest davon aus, dass du alles zurück bekommst.
Für den Urlaub drück ich die Daumen.
Pit
Hallo Lilli,
es würde mich wirklich sehr interessieren, wie der Veranstalter das begründet. Bevor du das nicht geprüft hast, solltest du nicht stornieren. Das Recht zum kostenfreien Rücktritt sollte sich dann aus der bereits zitierten BGB-Vorschrift ergeben.
Ich würde dir ja wünschen, dass du die gebuchte Reise zu deinem Preis antreten kannst, fürchte aber, dass hier Sachverhalte schlummern, die noch nicht bekannt sind.
Ich glaube, du hast immer noch nicht verstanden, wo das Problem von Lilli liegt. Dazu müßtest du nicht mal 40 Seiten lesen, sondern nur ab Seite 36. Und wenn nicht soviel sinnfreie OT´s kämen, wären es deutlich weniger.
Hallo Lilli,
bei mir war es auch so,1 tag früher sollte ich 41 euro zahlen,ansonsten andere fluggesellschaft oder statt FMO düsseldorf,da hatte ich auch die nase voll und konnte nach rücksprache kostenlos stornieren,sei nicht sauer,findest bestimmt noch was anderes über LM,wir haben schon was auf malle gefunden und eine option gemacht,ansonsten bleiben wir in deutschland,ich schreib hier nicht weiter,lächerlich die wichtigtuer
alles gute
chepri, und ich glaube du hast mich nicht so recht verstanden. Natürlich ist es doof was der Userin Lillie da gerade widerfährt. Aber auch dieses procedere fällt unter Gesetze und AGB, nicht zu ändern. Und das ist nicht meine Schuld sondern das ist eben so.
Was ich vielmehr bezwecken wollte.... schau doch mal , wenn man "Aktuelle Forenbeitrage" anklickert, DU antwortest auf alles. Deswegen hatte ich ja gebeten, weil OT, verschieben oder löschen. Weil dich kann man an jeden Thread dranhängen. Aber ok, jedem Tierchen sein 24Stunden Plaisierchen....
Lilli83
b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.
bb) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöht werden. cc) Bei Wechselkursänderungen nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.
c) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, bei Preiserhöhungen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reisebeginn sind unzulässig.
d) Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Grundsätzlich kann der RV natürlich unter bestimmten Voraussetzungen eine Preiserhöhung an den Kunden weiter geben. Daran sind aber wie oben in den AGBs beschrieben, auch Bedingungen geknüpft.
b = Vertragsschluss und vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten...
bb= Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren –
Flugpreiserhöhung wegen Ausfall der Airline ist keine Abgabe, Abgaben sind materielle Aufwendungen.
c = Preiserhöhungen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reisebeginn sind unzulässig.
Daher ist zu prüfen, ob eine dieser Tatsachen zutrifft. Andernfalls ist m.M. nach die Erhöhung aufgrund der Änderung der Fluggesellschaft eben nicht möglich. Was die Situation in Ägypten angeht, hätte der RV ja die Möglichkeit gehabt, die Reise bereits vor geraumer Zeit abzusagen. Also dieses Argument zählt nun nicht mehr.
So einfach würde ich es meinem Vertragspartner nicht machen, wenn keine der Ausnahmen zutrifft.
Gruss
also die haben mir das ja nun "telefonisch" 21 Tage vor beginn der Reise mitgeteilt
mehr als 5 % Erhöhung ist es auch....
gebucht habe ich am 16.01. - also auch keine vier Monate....
Begründung des RV: Flug existiert nicht mehr/wurde gestrichen.... deswegen Umbuchung auf AIR Berlin (wahrscheinlich für die teurer als das vorherige Air Ägyt oder wie auch immer) und von daher sagen die entweder sie wollen reisen, dann 141 € zahlen oder eben nicht, dann stornieren sie..... - ist halt für die ganz einfach....
und fragt sich ob sich diskutieren da überhaupt lohnt, bzw. was bringt, weil wegen 1124 € Gesamt-Reisepreis will ich nicht vorm Richter landen....
Lass dir das schriflich geben. Das mit den Zeiten ist dem BGB entnommen und auch korrekt, Aber m.E. nur die Tatsache, dass der Flug nicht mehr existiert, rechtfertigt nicht die Nachforderung. Es sei denn, du hättest tatsächlich auf eine bestimmte airline gebucht. Aber wenn du nur eine Bestätigung hast: Am .... von A nach B geflogen zu werden, dürfte das nicht möglich sein. Nur wie schon gesagt: Bei den "X-Veranstaltern" können andere Regeln gelten und langsam fürchte ich, dies ist eine solche.
@SchrecklicherSchuh sagte:
Aber auch dieses procedere fällt unter Gesetze und AGB, nicht zu ändern. Und das ist nicht meine Schuld sondern das ist eben so.
Und wenn du jetzt noch sagen könntest unter welche, wärst du Lilli vielleicht eine Hilfe!
Stattdessen lamentierst du hier mit Dingen rum, die vielleicht dich und ein paar Gleichgesinnte interessieren, die Allgemeinheit möglicherweise nicht.
Wenn dir an meinem Verhalten etwas nicht passt, schick mir eine PN. Erwarte nicht, dass ich dir antworte. Ich unterscheide im Hinblick auf Meinungsverschiedenheiten zwei Gruppen: Mit der einen ist es angenehm, sich auszutauschen. Die andere interessiert mich nicht. Und weil es den von gastwirt geforderten Test für HC noch nicht gibt, darfst du dreimal raten, zu welcher ich dich zähle.
... wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du doch schon von HC- also Reisebüro- die mündliche Zusage, dass du kostenfrei stornieren kannst, wenn du die Preiserhöhung/Umbuchung auf den anderen Flug nicht akzeptierst.
Das wird dir HC bzw. der RV nochmal schriftlich geben... das also abwarten und dann handeln.
Pit
@SchrecklicherSchuh sagte:
chepri,... Weil dich kann man an jeden Thread dranhängen. Aber ok, jedem Tierchen sein 24Stunden Plaisierchen....
Es wurde bereits gesagt, aber ich wiederhole es mit meinen Worten:
Was zum T... geht dich das an ?
Da nützt auch kein "Aber OK, jedem...", bei deinem nächsten Beitrag reitest du erneut darauf herum.
Wenn du nichts zu sagen hast, dann sag nichts.
Hier störst du mit deinem Gehacke den Thread. Denn nur darum geht es dir, nicht um irgendwelche AGB.
Sorry, tut mir Leid.
Und wieder werden 8 Punkte auf dem Konto „Beste Nachwuchsmoderatorin“ gutgeschrieben:
„Hier duzt man sich.“
„Hast du auch etwas zum Thema "Flugzeitänderung", etc zu sagen ?“
"nichts für ungut" und "war nicht bösegemeint" kannst du dir schenken. Aber gut, dass wir mal drüber gesprochenhaben.“
„Du machst es so, ist OK. Und darum hast du auch nichts zum Thema beizutragen.“
„Wenn's dich nicht interessiert, so lese nicht mit: Fertig, Fakt, basta. Da gibts absolut nichts zu debattieren."
„Tschuldigung, dass deine Anfrage durch sinnloses Rumgehacke beinahe in den Hintergrund geriet. Ist leider manchmal so“.
„Wenn du nichts zu sagen hast, dann sag nichts.Hier störst du mit deinem Gehacke den Thread. Denn nur darum geht es dir, nichtum irgendwelche AGB.“
„Deine Bemerkung bezügl. der Admins in deiner PN trete ich auch nicht hier breit.“ (Schleimpunkt)
P.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!