Was mich hier irritiert ist daß man bzw. Frau als Reiseverkehrskauffrau nicht weiß wie bei einem Reisemangel veranstalterunabhängig korrekt vorzugehen ist
Stichwort Mitwirkungspflicht:
Einen Reisemangel habe ich als Kunde sofort mit der Bitte um Abhilfe bei der Reiseleitung vor Ort vorzutragen, dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen muß die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden. Beide Vertragsparteien haben auf einen möglichst reibungslosen Vertragsablauf hinzuwirken. Wird dem Mangel nicht abgeholfen und ist dieses hinreichend belegt (Zeugen/Fotos/Anzeige beim Reiseleiter) können natürlich entsprechend Ansprüche (meist im Rahmen der Frankfurter Tabelle) geltend gemacht werden.