Bei meinen Kreditkartenversicherungen befindet sich der Passus gleich ganz zu Beginn in den Allgemeinen Bestimmungen (also nicht bei der Auslandskranken- oder Reiserücktrittsversicherung):
§5 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind
1. Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat;
Das heißt: Der Ausschluss gilt ausdrücklich auch für die Reiserücktritt-, nicht nur für die Auslandskrankenversicherung.
War mir aber bewusst, da ich Bedingungen immer sehr genau lese. Und trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: Was eine Pandemie ist, bestimmt die WHO und nicht die Versicherung. Versicherungen, die sich jetzt schon versuchen, aus der Verantwortung zu stehlen, kann man m.E. gleich vergessen, einfach unseriös in meinen Augen.
Das wahrscheinlichste Szenario wird aber sein, dass Länder wie die VAE und die Malediven Deutsche baw gar nicht mehr einreisen lassen und (Pauschal-)Reisen damit unerfüllbar werden, muss man abwarten. Wenn es so weit ist, gibt es natürlich gezahltes Geld zurück, aber ansonsten keine zusätzliche Entschädigung.