• fredocaldo
    Dabei seit: 1199318400000
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    geschrieben 1199386648000

    Hallo Sandra

    Aida-Karibikreise über Weihnachten:

    hierzu folgende Fragen:

    Aida hatte alle Passagiere beim Rückflug von der der Weihnachtstour ab Aruba auf 4 Flieger verteilt. Alle vier Flieger sollten Aruba am späten Nachmittag/Abend abfliegen, so wie für die Karibik üblich.

    Nun wurde 10 Tage vor Reisebeginn eine der Maschinen komplett storniert, und dafür ein neuer Flieger gechartert mit einem neuen Zwischenlandungs-Ankuftsort (Frankfurt) und einer neuer Abflugzeit, nämlich 11 Stunden früher um 05:40 ab Aruba.

    Wir hatten keine Möglichkeit mehr (so wie weitere 300 Passagiere auch) diese Reise zu stornieren ober umzubuchen. In der Reisebestätigung steht der ursprüngliche Flieger (10 stunden später mit anderem Ankunftort (München)) drin.

    Hier wurde dem Aida-Passagier nicht nur ein Urlaubstag auf der Insel Aruba "gestohlen" , sondern dieser war auch mit grossen Anstrengungen verbunden. Abholung am Schiff um 02:00 Uhr mit allen Unannehmlichkeiten des Eincheckens in der Nacht und der darauf folgenden Langstrecke (wir mit zwei Kindern).

    Dieser Flieger hatte dann zu allem Überfluss am Abflugort auch noch ca. 3 Stunden Verspätung, so dass wir in Frankfurt eine Nacht am Flughafen bleiben mussten. (Gesamtverspätung 14 Stunden)

    Wie sieht es hier mit der Rechtsprechung aus, gerade auch in Bezug auf die unfreiwillige Übernachtung in Frankfurt und der Ungleichbehandlung von Passagieren der Morgenmaschiene gegenüber den anderen Aida-Reisenden (Abflugzeiten wurden erst kurz vor der Reise mitgeteilt, und man hatte keine Möglichkeit die Reise zu stornieren oder umzubuchen?

    Aida verkauft laut Katalog 11 Übernachtungen. Ist die letzte Nacht mit Abholung um 02:00 Uhr eigentlich überhaupt noch eine "richtige" Nacht?

    Grüsse

    Fredocaldo

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    gesperrt
    geschrieben 1200004226000

    Der sehr verständliche Ärger vieler user über diese am eigenen Leibe verspürten Machenschaften der RV und ihrer Erfüllungsgehilfen stört diese nicht wirklich, so lange keine gesetzgeberischen Aktivitäten wirksam Abhilfe schafft.

    Seit dem Jahre 2005 gibt es aber zumindest für online-Bucher eine Schlichtungsstelle, die vom Verband Internet Reisevertrieb gerade auch für solche Fälle eingerichtet wurde. Der Schlichter ist ein anerkannter Fachmann für Reiserecht.

    Hat jemand Erfahrung mit einem Schiedsspruch dieser Schlichtungsstelle gemacht, und wenn ja, um was für ein Problem hatte es sich gehandelt ?

    Würde mich sehr interessieren.

    Gruss Rüdiger

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1200269901000

    Wie auch immer ... die Auschlussklauseln lesen hilft in dem Falle und keine Schiedsstelle dieses Planeten wird dir Recht geben, wenn im Reisevertrag die Abflugzeiten ausdrücklich freibleibend sind ...

    Für den konkreten Fall kann ich leider (oder zum Glück!?) keine persönliche Erfahrung beitragen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1200306488000

    genau, und deswegen müssen die Ausschlussklauseln weg ( wie auch einige weitere Klauseln ), weil sie den elementaren Bedürfnissen und Interessen der Reisenden widersprechen.

    Es ist schon erstaunlich, dass es zu meinem Beitrag rund 200 Besucher gegeben hat, aber keine einzige konkrete Antwort. Eine Institution, die es seit 2005 gibt und nach den mir vorliegenden Quellen in 50% aller an sie herangetragene Fälle erfolgreich vermittelt haben soll kennt anscheinend niemand !! Wirklich erstaunlich, wenn man bedenkt, wer hier alles sein Wissen in allen Lebensfragen zum Besten gibt.

    Ombudsmann:

    diese Frage wurde schon einmal aufgeworfen. Ich habe in einem Beitrag dazu geschrieben, dass ich davon zumindest zur Zeit nicht viel halte, da -wie vonSchmeling richtig schreibt- sich auch dieser an die bestehenden Verträge halten muss.

    Das bedeutet: der Gesetzgeber muss die AGB`n grundsätzlich auf den Prüfstand stellen, bevor ein Ombudsmann in verbliebenen Grauzonen oder Auslegung in bestimmten Einzelfällen sinnvoll eingreifen kann.

    Bis dahin erspart er nur Kosten für Anwälte und Gerichte ( was sicher auch nicht verkehrt ist ).

    Gruss Rüdiger

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1200308962000

    Hallo Rüdiger,

    gehen wir einmal davon aus, daß Du Erfolg mit Deinem ansinnen hast und die Pauschalreiseveranstalter Ihre Flugzeiten festschreiben müssen. Was wird hier in diesem konkreten Fall passieren. Gehen wir nach einem entsprechenden Urteil einfach einmal von der Logik aus, die ich einem Veranstalter unterstelle.

    1. Das Anreisepaket wird aus dem Katalog gestrichen. Es wäre einfach nicht möglcih über ein Jahr im Voraus die Flugzeiten zu garantieren.

    2. AIDA gründet einen neuen Veranstalter, der sich AIDA Flug nennt. Im Katalog findet sich ein entsprechender Hinweis auf diesen. Dieser ist als Tochtergesellschaft völlig unabhängig und bietet nicht nur, aber auch spezielle Angebote mit Flügen zum Schiff an.

    3. Dieser Veranstalter ist keinerlei Pauschalreiseregeln mehr unterworfen. Es gibt folglich keinen Sicherungsschein und auch keine Garantie, daß das Schiff wirklich rechtzeitig erreicht wird. Schließlich werden ausschließlich Flüge ohne weitere Verpflichtungen verkauft.

    4. Die Kunden müssen Ihre Kreuzfahrt vor Ihrer Anreise buchen, so diese lange im Voraus stattfinden soll.

    5. AIDA Flug wird spezielle Rabatte für AIDA Kreuzfahrtkunden anbieten. Diese sind so drastisch, daß die von AIDA Flug organisierten Flüge für andere Kunden nicht rentabel sind. Somit also die Kontingente erhalten bleiben.

    6. Im Falle einer Verspätung bleiben die Kunden auch schon mal am Zielflughafen sitzen. Eine Weiterbeförderung zum Schiff ist ja nicht mehr garantiert und eigentlich hat der Flug mit der Kreuzfahrt schon gar nichts mehr zu tun. Es greifen die Regeln für Linienflüge und somit bekommt der Passagier vielleicht eine Entschädigung, die aber in aller Regel nicht genügen wird um das Nachreisen zu ermöglichen.

    7. Ersatz von AIDA Kreuzfahrten wird es in solch einem Fall auch keinen geben, da der Kunde ja für seine rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich ist.

    8. Selbst Gerichte werden entscheiden, daß bei einer Ankunftszeit von nur 5 bis 6 Stunden im Voraus und bei einer durch Schneefall im Winter versäumter Reise kein Ersatz nötig ist. Mit Schnee im Winter wäre schon bei Buchung zu rechnen gewesen und somit hätte der Kunde um einen Anspruch zu haben einfach einen Tag früher fliegen müssen.

    9. Die Kreuzfahrten werden zum Teil erst wesentlich später gebucht. Die Reedereien bekommen später eine Anzahlung. An sich ja ganz praktisch für den Kunden. Jedoch muß dieser die Flüge dann sofort komplett bezahlen. Ergo verliert er dadurch weiter Geld.

    10. Um zum Abschluß zu kommen:

    Das alles kann ich auch heute schon haben, indem ich nicht das Anreisepaket buche, sondern einfach einen Linienflug. Dieses Vorgehen aber allen vorzuschreiben finde ich einfach kurzsichtig. Um wieder einmal dein vielzitiertes Argument zu gebrauchen. Der Markt wird es schon richten. Sie Frage wäre bei meinem Szenario nur wie soll er das tun?

    Betonen möchte ich nur, daß dies nur eine Möglichkeit wäre, wie sich der Veranstalter aus den rechtlichen Vorgaben herauswinden kann. Wie so etwas geht und auf welche Ideen man kommen kann, beweist uns doch die Ryanair.

    Gesetzliche Regelungen ja, aber nur da wo Sie auch sinnvoll sind!

    Gruß

    Berthold

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1200413515000

    Anscheinend kennt niemand diese Schiedsstelle für online-Bucher. Ich empfehle daher, sich auf

    www.reiseschiedsstelle.de

    selbst ein Bild zu machen. Nach dortigen Angaben wurden in den 2 Jahren des Bestehens 226 Streitfälle bearbeitet, und über 50% für beide Seiten zufriedenstellend ohne Gerichtsverfahren aus der Welt geschaffen. Die Reklamationen decken das gesamte Spektrum aller bekannten Kundenklagen ab, und nicht nur technische Fehler bei der Buchung ( Taste zu lang gedrückt o.ä. )

    Es wundert mich noch mehr, dass auch die "godfathers" dieses Forums als online Reisebüro auf Tauchstation gegangen sind. Oder soll ich glauben, sie haben davon nichts gewusst ?

    Unabhängig davon:

    eine Schiedsstelle ist sicher gut, sie kann aber nur Wunden lindern und nicht die Ursachen beseitigen. Hier ist und bleibt der Gesetzgeber gefordert. Doch die Lobby der RV leistet in Bezug auf Verhinderung von Änderungen zu ihren Lasten wohl gute Arbeit. So können wir uns nur über kleine Erfolge in Form von Einzelurteilen freuen, und weiter hoffen, dass sich die Geduld mal auszahlt.

    Gruss Rüdiger

  • Südseeträume
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    Beiträge: 11
    geschrieben 1201778785000

    Hallo!

    Irgendwie habe ich nicht so viel Glück mit meinen Urlauben. Erst habe ich eine Kreuzfahrt im Internet gebucht, die dann aber wieder storniert, da sich die Reisebedingungen geändert haben. Jetzt dachten mein Mann und ich wir gehen wieder ins Reisebüro, da kann nichts passieren. Denkste!!! Wir haben einen Flug nach Florida mit Mietwagen und Hotel gebucht. Jetzt hat die im Reisebüro aber unseren Namen falsch von der Kreditkarte abgelesen. Bei der Unterschrift ist es mir dann aufgefallen und sie meinte das ändern wir halt gleich noch. Hotel und Mietwagen war kein Problem, nur beim Flug! Beim Reiseveranstalter war sie in der Warteschleife, so schrieb sie eine Mail oder Fax. Wir dachten das geht schon klar. Denkste! Nicht nur das der Name nicht mehr änder geht (Eticket), so haben die uns einfach nen anderen Rückflug gegeben. Der den wir uns ausgesucht haben wäre gestrichen ( innerhalb von einem Tag!!!), warum bieten sie den dann an? Jetzt sind schon 2 Wochen verstrichen und weder der Name ist geändert, noch wurden wir auf den versprochenen anderen Rückflug umgebucht. Im Reisebüro hat man uns die Adresse von Checkmytrip gegeben, da können wir alles verfolgen. Im Reisebüro sagen sie mir die XXX hätte zugesichert, das alles geändert worden ist, nur schriftlich ist noch nix da. Das schöne ist nur, der Betrag vom Flug ist schon vollständig von der Kreditkarte abgezogen. Für einen Flug den ich nicht nutzen kann, da der Name verkehrt ist. Wie soll ich mich verhalten? Kann ich den Betrag wieder zurückbuchen?

    Danke für Eure Hilfe

    Sabine

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1201779799000

    Für die falsche Schreibweise eines Namens müsste meiner Ansicht nach das Reisebüro haften. Hatten ja die Kreditkarte als Vorlage.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1201782215000

    Hallo Sabine,

    hier liegt der Fehler eindeutig beim Reisebüro. Wenn ihr den anderen Flug nutzen wollt, so ist das in Ordnung. Aber schon hier hättet Ihr ein Rücktrittsrecht gehabt. Alles in allem dürfen Euch aber keinerlei weitere Kosten belastet werden. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und die fehlerhaften Angaben stammten nicht von Euch bzw. Ihr habt diese sobald als möglich korrigiert.

    Das Thema mit dem gestrichenen Flug kann zwar sein, kommt mir in diesem Zusammenhang aber etwas komisch vor. Am besten Ihr nehmt mal mit der Airline direkt Kontakt auf und fragt dort nach. Die können auch sagen, welche Namen jetzt tatsächlich vorliegen und ob der ursprünglich gebuchte Flug wirklich nicht stattfindet.

    Auch als Etix sollte eine Namensänderung zumindest ausdruckbar sein.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1201782958000

    Wenn bis zu 3 Buchstaben im Namen falsch sind, wird das in

    der Regel toleriert. Aber auch dies solltet ihr ggf. direkt mit der

    Airline klären. Denn dieses Reisebüro scheint das ja nicht

    im Griff zu haben (Betonung liegt auf "dieses" !) ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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